Bei den Geldinstituten und ihren Kunden ist es ein unpopulärer Schritt, dennoch sieht man sich jetzt dazu gezwungen: Die Hamburger Sparkasse (Haspa) führt Negativzinsen für Sparer ein. Vorerst sollen nur Firmenkunden und institutionelle Anleger das „Verwahrentgelt“ zahlen, künftig könnten aber auch Privatpersonen betroffen sein.
1. Belastung für Privatkunden soll vermieden werden
2. Verwahrentgelt wird ab siebenstelligen Guthaben fällig
Belastung für Privatkunden soll vermieden werden
Als Begründung nennt die Haspa die seit Jahren von der Europäischen Zentralbank betriebene Niedrigzinspolitik. Diese mache es für die Sparkasse notwendig, für größere Guthaben eine Verwahrgebühr zu nehmen, heißt es in einem Statement der Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsberg. Privatkunden sind von dieser Änderung nicht betroffen. Für diese sollen Negativzinsen „so lange wie möglich“ vermieden werden. Bemerkbar machen sich die Schwierigkeiten aber auch dort. Viele deutsche Geldinstitute haben neue Konto-, Karten- oder Online-Gebühren eingeführt oder diese in den letzten Monaten erhöht.
Verwahrentgelt wird ab siebenstelligen Guthaben fällig
Einlagefazilität |
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Bei der kurzfristigen Anlage von nicht benötigtem Geld erhalten Banken den von der EZB vorgegebenen Einlagesatz. Dieser ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und beträgt seit 16. März 2016 -0,4 Prozent. |
Die Haspa steht mit ihrer Entscheidung nicht allein da. Zahlreiche Banken belasten ihre Großkunden bereits mit Gebühren auf angelegtes Geld. Damit gibt man Kosten weiter, die den Banken von der EZB auferlegt wurden. Diese verlangt Strafzinsen auf bei ihr geparktes Kapital.