Deutschland geht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu lasch mit dem Autobauer Daimler um. Das höchste europäische Gericht verurteilte die Bundesrepublik daher am heutigen Donnerstag, weil sie nicht rechtzeitig dafür gesorgt habe, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird. Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist.
1. Neues Kühlmittel R-1234yf geriet bei Test in Brand
2. Deutschland drohen weiterhin Strafzahlungen
Neues Kühlmittel R-1234yf geriet bei Test in Brand
Eine Strafe hat Deutschland zunächst nicht befürchten, allerdings muss das Land seine eigenen sowie die Hälfte der Gerichtskosten der EU-Kommission tragen. Diese begrüßte das Urteil als gute Nachricht für die Bürger und den Umweltschutz. Gerade im Zuge des Diesel-Skandals werfen Umweltverbände und Verbraucherschützer der Bundesregierung immer wieder vor, zu nachsichtig mit den deutschen Autobauern umzugehen.
EuGH-Urteil |
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Daimler hatte den Einsatz des bisherigen Kühlmittels damit begründet, dass von der vorgesehenen und vermeintlich umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf der US-Konzerne Dupont und Honeywell ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Bei einem Test des Herstellers war das neue Mittel zuvor in Brand geraten. Andere Hersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt teilten indes die von Daimler vorgebrachten Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse brachte keine Hinweise auf besondere Gefahren des neuen Stoffes.
Erst 2017 entschloss sich Daimler, doch das neue Kältemittel einzusetzen und den Brandschutz durch Umbauten an seinen Fahrzeugen zu sichern. Zudem entwickelte das Unternehmen daraufhin eine komplett neue Klimaanlage, in der statt der umstrittenen Chemikalien Kohlendioxid zum Einsatz kommt. Für die 134.000 Daimler-Fahrzeuge, die trotz des EU-Verbots mit dem alten Kältemittel ausgestattet wurden, ordnete das KBA im vergangenen Jahr einen Rückruf an.
Deutschland drohen weiterhin Strafzahlungen
Sollte die EU-Kommission indes zu der Ansicht gelangen, dass die 2017 von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen immer noch nicht ausreichend sind, kann die Brüsseler Behörde nach Angaben eines Gerichtssprechers erneut den EuGH anrufen. Dann ist auch die Verhängung von Strafzahlungen gegen Deutschland nicht mehr ausgeschlossen.