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Safe Harbor-Abkommen: Kommen Facebook und Co. künftig schwerer an Daten von EU-Bürgern?

Die Geschäftsgrundlage US-amerikanischer Internetkonzerne wie Google oder Facebook ist in Europa bedroht. Nach Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs sind personenbezogene Daten von EU-Bürgern in den USA nicht ausreichend geschützt. Dadurch könnte ein transatlantisches Datenabkommen fallen, das bisher die Arbeit der US-Unternehmen abgesichert hatte.

US-Datenschutz nicht auf EU-Niveau

INFO-BOX
Safe Harbor ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln. Es besteht eine vergleichbare Vereinbarung mit der Schweiz.
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Im Jahr 2000 hatte die EU-Kommission entschieden, dass das Schutzniveau persönlicher Daten in den USA vergleichbar mit dem der EU und deshalb die Weiterleitung von Daten legitim sei. Dem hat jetzt der EuGH-Generalanwalt Yves Bot widersprochen. Nach seiner Ansicht lässt das Recht und die Praxis der USA die Sammlung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern im großen Stil zu, ohne dass diese eine ausreichende rechtliche Handhabe dagegen hätten.

Gleichzeitig würde durch den Zugriff der amerikanischen Geheimdienste das Recht auf Privatsphäre und die Verhältnismäßigkeit verletzt, weil die Dienste flächendeckend und nicht gezielt Daten auswerten. Mit dieser Einschätzung stellt Bot auch das jüngst neu verhandelte Safe Harbor-Abkommen in Frage, auf dessen Basis US-Unternehmen die Übertragung der Daten von EU-Bürgern in die USA erlaubt wird.

EuGH könnte Weg für Beschwerde freimachen

Ob das Gutachten Bots tatsächlich Konsequenzen hat, hängt davon ab, ob der Europäische Gerichtshof seiner Meinung folgt und damit einer Beschwerde des österreichischen Datenschützers Max Schrems gegen Facebook den Weg freimacht. Dieser hatte nach den Enthüllungen Edward Snowdens 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Facebooks Datensammelaktivität eingereicht, die jedoch mit Hinweis auf das Safe Harbor-Abkommen abgelehnt wurde.

Nichtsdestotrotz forderte das zuständige irische Gericht den Europäischen Gerichtshof auf, zu klären, ob es genüge, sich auf den von Brüssel getroffenen Vertrag zu berufen oder ob man doch selbst hätte ermitteln müssen. Das Urteil darüber wird in den nächsten Monaten erwartet. Sollten sich die Richter dann der Argumentation des Generalanwalts anschließen, dürfte es für US-Unternehmen in Zukunft wesentlich schwieriger werden, Daten von EU-Bürgern zu sammeln.

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