Nie war das Votum so eindeutig wie dieses Mal: Die Chipsletten von Lorenz sind die „Mogelpackung des Jahres 2018“. Fast 60 Prozent der bei einer Online-Wahl der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) abgegebenen Stimmen entfielen auf dieses Produkt. „Ein Denkzettel, den Hersteller Lorenz völlig zu Recht bekommen hat. Der versteckte Preisanstieg bei den Chipsletten ist besonders krass, dreist umgesetzt und nicht der erste dieser Art“, stellte Verbraucherschützer Armin Valet fest.
1. Chipsletten: Weniger Inhalt, dafür mehr Müll
2. Mehr als 2.000 Beschwerden pro Jahr über Mogelpackungen
Chipsletten: Weniger Inhalt, dafür mehr Müll
Der Hersteller hatte den Inhalt der Verpackung im vergangenen Jahr von 170 auf nur noch 100 Gramm gesenkt, den Preis jedoch beibehalten. Dies entspricht somit einer versteckten Preiserhöhung von 70 Prozent. Außerdem sei die neue Pappdose der Chipsletten kaum kleiner als die alte, enthalte nun aber einen sogenannten Servier-Tray sowie eine zusätzliche Frischefolie. Damit erhielten die Verbraucher nun „weniger Chips, aber bezogen auf den Inhalt mehr Müll für ihr Geld“, so Valet. Auch seien die Chipsletten bei Lorenz kein Einzelfall. So habe der Hersteller in den vergangenen Jahren auch bei seinen Produkten Crunchips, Saltletts Brezeln, Naturals Chips und Erdnusslocken durch geringere Füllmengen versteckt die Preise erhöht.
Mogelpackung des Jahres |
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2015: Bebe Zartcreme von Johnson & Johnson 2016: Evian Wasser von Danone Waters 2017: Vitalis Früchtemüsli von Dr. Oetker 2018: Chipsletten von Lorenz Snack-World 2019: Mirácoli von Mars 2020: Frucht Müsli von Seitenbacher 2021: Paprika Sauce von Homann |
Mehr als 2.000 Beschwerden pro Jahr über Mogelpackungen
Die Hersteller verweisen nach Angaben der Verbraucherschützer zufolge auf eine nötige Vereinheitlichung der Produkte, höhere Produktionskosten und Wünsche der Verbraucher nach kleineren Verpackungsgrößen. Angaben zu geringeren Füllmengen auf den Etiketten gebe es jedoch nicht. Die Hersteller versuchten im Gegenteil „ihre Tricksereien clever zu kaschieren“. Fast 2.000 Beschwerden über Mogelpackungen gingen 2018 bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Rein rechtlich können die Verbraucherschützer gegen diese Tricks aber kaum etwas unternehmen. Während die Hersteller die Füllmenge reduzieren, legen die Händler nach dem Kartellrecht die Preise fest. „Am Ende waschen beide ihre Hände in Unschuld und der Verbraucher zahlt die Zeche“.