home Auto, Politik Verstoß gegen EU-Recht: Europäischer Gerichtshof schmettert geplante deutsche PKW-Maut ab

Verstoß gegen EU-Recht: Europäischer Gerichtshof schmettert geplante deutsche PKW-Maut ab

Die deutsche PKW-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die geplante Abgabe diskriminiere Fahrzeughalter aus dem Ausland, so die Richter. Dem Verfahren war eine Klage Österreichs vorangegangen. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist somit nicht mehr möglich.

Gericht: Mautpläne diskriminieren ausländische Fahrzeugbesitzer

Eigentlich war die Maut schon vor vier Jahren beschlossen worden. Daraufhin hatte jedoch Brüssel ein Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Verletzung von EU-Recht eröffnet, weshalb man die Gesetze nicht umsetzen konnte. Nach kleineren Zugeständnissen der Bundesregierung gab es schließlich 2016 von der EU grünes Licht. Damit wollte sich Österreich jedoch nicht zufrieden geben und zog vor Gericht. Das Land argumentierte, die Maut in der geplanten Form diskriminiere ausländische Fahrzeugbesitzer, weil deutsche Autofahrer über die KFZ-Steuer voll entlastet würden. Die Niederlande schlossen sich der Klage Österreichs an.

INFO-BOX:
Urteil
Das vollständige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur geplanten deutschen PKW-Maut vom Juni 2019 können Sie mit einem Klick auf "mehr dazu" abrufen.
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Die Auffassung Österreichs bestätigte heute der EuGH als oberste EU-Rechtssprechungsinstanz. Die geplante Infrastrukturabgabe sei diskriminierend, weil die wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf Autofahrern aus anderen EU-Staaten liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. Nach Abzug aller Kosten sollten nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums unter dem Strich jährlich rund 500 Millionen Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. An dieser Zahl gab es jedoch immer wieder Zweifel. Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU und ihres damaligen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden.

EuGH-Generalanwalt hatte Abweisung der Klage empfohlen

Die heute verkündete Entscheidung kam für zahlreiche Beobachter trotzdem überraschend, da noch im Februar der EuGH-Generalanwalt Nils Wahl die Abweisung der Klage Österreichs empfohlen hatte. Üblicherweise folgt das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts. Die nun verkündete Entscheidung bedeutet somit auch einen herben Rückschlag für Verkehrsminister Andreas Scheuer, der die heiklen Pläne seines Vorgängers und Parteikollegen umsetzen wollte. Denn nicht zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte darauf gepocht, dass kein Inländer bei dem geplanten Mautprojekt draufzahlen müsse. Im TV-Wahlkampfduell 2013 hatte sie versprochen: „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben.“