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PKW-Maut: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Die EU-Kommission leitete heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Pkw-Maut in Deutschland ein. Sie sieht darin eine Diskriminierung von Ausländern, was einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstellt.

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EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc teilte am heutigen Donnerstag auf dem Kurzmitteilungsdienst Twitter mit, dass ein entsprechendes Verfahren gegen Deutschland eingeleitet worden sei. Deutschland habe zunächst ein Mahnschreiben erhalten, zu dem Berlin innerhalb von acht Wochen Stellung nehmen müsse. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland zu rechnen.

Brüssel sieht in der geplanten Pkw-Maut eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer, die nicht mit EU-Recht konform gehe. Innerhalb der gesetzten Frist von acht Wochen hat Deutschland nun die Gelegenheit, hier nachzubessern.

Einführung der Pkw-Maut wird verschoben

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Wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte, soll die Einführung der Maut nun bis zu einer gerichtlichen Klärung verschoben werden. Bis ein Urteil gefällt wird, können zwei Jahre verstreichen. Damit ist der geplante Einführungstermin 2016 nicht mehr haltbar. Der CSU-Politiker zeigte sich gegenüber den Vorwürfen wenig einsichtig. „Wir verhalten uns rechtsstaatlich und werden eine Gerichtsentscheidung abwarten“. Zugleich schob er den Schwarzen Peter Brüssel zu: „Mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens bremst die EU-Kommission die Umsetzung der Infrastrukturabgabe“.

Die Kritik aus Brüssel beruht auf der Tatsache, dass die Maut nur für ausländische Autofahrer greifen soll. Inländische Autofahrer sollen als Ausgleich von einer Senkung der Kfz-Steuer profitieren. Dies sei eine deutliche Benachteiligung, die so nicht toleriert werden könne. Nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums sollte die Maut nach Abzug aller Kosten zusätzliche 500 Millionen Euro jährlich in die Staatskassen spülen.

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