Die EU-Kommission leitete heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Pkw-Maut in Deutschland ein. Sie sieht darin eine Diskriminierung von Ausländern, was einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstellt.
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EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc teilte am heutigen Donnerstag auf dem Kurzmitteilungsdienst Twitter mit, dass ein entsprechendes Verfahren gegen Deutschland eingeleitet worden sei. Deutschland habe zunächst ein Mahnschreiben erhalten, zu dem Berlin innerhalb von acht Wochen Stellung nehmen müsse. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland zu rechnen.
Brüssel sieht in der geplanten Pkw-Maut eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer, die nicht mit EU-Recht konform gehe. Innerhalb der gesetzten Frist von acht Wochen hat Deutschland nun die Gelegenheit, hier nachzubessern.
Einführung der Pkw-Maut wird verschoben
Welche Mautsysteme gibt es aktuell in Europa? |
Die Kritik aus Brüssel beruht auf der Tatsache, dass die Maut nur für ausländische Autofahrer greifen soll. Inländische Autofahrer sollen als Ausgleich von einer Senkung der Kfz-Steuer profitieren. Dies sei eine deutliche Benachteiligung, die so nicht toleriert werden könne. Nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums sollte die Maut nach Abzug aller Kosten zusätzliche 500 Millionen Euro jährlich in die Staatskassen spülen.