30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung werden die Akten der DDR-Staatssicherheit ins Bundesarchiv nach Koblenz überführt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP verabschiedete der Bundestag am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Die Linke enthielt sich, die Alternative für Deutschland (AfD) stimmte dagegen. Das Gesetz besiegelt das Ende der 1990 geschaffenen Behörde für die Stasi-Unterlagen. Andererseits könne man so aber die dauerhafte Sicherung der Akten gewährleisten, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) in der Parlamentsdebatte.
1. Stasi-Akten bleiben auch weiterhin zugänglich
2. Jahn: Stasi-Unterlagenbehörde immer Einrichtung auf Zeit
3. 7,3 Millionen Anträge auf Akteneinsicht seit 1990
Stasi-Akten bleiben auch weiterhin zugänglich
Auch am neuen Aufbewahrungsort sollen die Akten als eigenständiger Bestand aufbewahrt und für Bürger, Medien und Wissenschaft zugänglich bleiben. So können Menschen auch weiterhin nachfragen, ob in den Unterlagen Informationen zur eigenen Person enthalten sind und Einsicht in die Akten nehmen. Dies kann künftig an weiteren Standorten wie Koblenz, Bayreuth, Freiburg und Ludwigsburg wie auch digital geschehen. Dies sei ein „Ausdruck für gesamtdeutsches Denken“, sagte der bisherige Bundesbeauftrage für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn. Dessen Amt fällt mit dem Wechsel der Dokumente in das Bundesarchiv weg. Stattdessen entsteht das neue Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur. Dieser soll wie der Wehrbeauftragte der Bundeswehr vom Bundestag für fünf Jahre gewählt werden und in Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen der Opfer eintreten, zu ihrer Würdigung beitragen und einmal jährlich einen Bericht vorlegen.
Jahn: Stasi-Unterlagenbehörde immer Einrichtung auf Zeit
Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen |
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Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen wurde mit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eingesetzt. Amtsträger waren und sind: 1990-2000: Joachim Gauck 2000-2011: M. Birthler 2011-2021: Roland Jahn |
Das Interesse an den Stasi-Unterlagen ist indes ungebrochen hoch. „Wir erhalten derzeit jeden Monat im Schnitt 3.200 Anträge auf persönliche Akteneinsicht, darunter auch von Kindern oder Enkeln von Verstorbenen“, so Jahn gegenüber der „Bild“. Hinzu kämen noch die Anträge von Forschern und Medien. Er begrüße den Umzug der Akten in das Bundesarchiv. „Die Stasi-Unterlagenbehörde war immer eine Einrichtung von begrenzter Dauer. Deshalb gab es keine großen Investitionen in die Zukunft“. Nun schaffe man eine langfristige Perspektive, modernisiere die Standorte und errichte zudem in Berlin auf dem ehemaligen Stasi-Gelände ein großes Archivzentrum für die verschiedenen Akten der DDR im Bundesbesitz.
7,3 Millionen Anträge auf Akteneinsicht seit 1990
Das 1950 gegründte Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR, kurz Stasi, bespitzelte die eigenen Bürger und sammelte auch Informationen im Ausland. 1989 hatte die Behörde mehr als 90.000 hauptamtliche Mitarbeiter. Kontrolliert wurde sie von der herrschenden Sozialistischen Einheitspartei SED. Nach dem Mauerfall kam im März 1990 ihr endgültiges Ende. Seitdem gab es nach Angaben der Stasiunterlagenbehörde rund 7,3 Millionen Anträge auf Akteneinsicht, darunter 3,3 Millionen von Bürgerinnen und Bürgern. Dabei kamen viele Anträge auch aus Westdeutschland, vor allem aus Bayern und Niedersachsen. Heute lagern nach Behördenangaben 111 Kilometer Stasi-Akten in den Archiven.