Im Streit zwischen einer Medizinerin und dem Bewertungsportal Jameda hat sich die Kölner Hausärztin durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Plattform die Daten der Dermatologin vollständig löschen muss. Ausschlaggebend dafür war das Geschäftsmodell des Portals.
1. BGH: Jameda hat Neutralitätspflicht verletzt
2. Jameda passt Umfang der Premium-Leistungen an
BGH: Jameda hat Neutralitätspflicht verletzt
Bisher waren Klagen gegen Jameda, mit denen die Löschung von Ärzteprofilen erwirkt werden sollten, nicht von Erfolg gekrönt. 2014 scheiterte ein anderer Arzt vor dem BGH mit einem ähnlichen Anliegen, weil die Richter damals die Informationsfreiheit wichtiger ansahen als die informationelle Selbstbestimmung der Mediziner. Diese müssten hinnehmen, dass im Sinne der freien Arztwahl und aufgrund des öffentlichen Interesses Listen mit Ärzten in einer Region angefertigt werden, sich Patienten über Erfahrungen austauschen und die einzelnen Mediziner bewerten.
Urteil |
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Jameda passt Umfang der Premium-Leistungen an
Wie Jameda mitteilte, sollen die Informationen über die Klägerin bereits von der Plattform verschwunden sein, weil diese ihre Praxis aufgegeben hatte. Grundsätzlich will man Ärzteprofile dennoch nicht löschen und kündigte deshalb eine Umstellung des Geschäftsmodells an. Zwar soll es auch in Zukunft Premium-Konten für zahlende Ärzte geben, die Möglichkeit zur Werbung auf kostenlosen Profilen entfällt aber. Mit dieser Maßnahme will das Portal die Neutralität wiederherstellen und sich gegen weitere Klagen absichern.