Der Datenschutz-Aktivist Max Schrems ist in seinem Heimatland Österreich mit einer Sammelklage gegen Facebook, in der er dem Unternehmen unter anderem unzureichende Datenschutzbestimmungen vorwirft, aus formalen Gründen gescheitert.
Das Wiener Gericht sah es als erwiesen an, dass der Student seinen Facebook-Account auch beruflich genutzt habe. Damit sei das Recht in seinem Heimatland zu klagen verwirkt, denn dies ist nur Privatpersonen vorbehalten. Schrems müsste seine Klage demnach in Irland, dem europäischen Sitz des Unternehmens führen.
Gericht sah sich nicht zuständig
Die National Security Agency, offizielle Abkürzung NSA, ist der größte Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten. Die NSA ist für die weltweite Überwachung, Entschlüsselung und Auswertung elektronischer Kommunikation zuständig. |
Der 27-jährige Student hatte die Klage im Namen von sieben weiteren Facebook-Usern eingebracht. In der Klageschrift wirft er dem Unternehmen vor, Datenschutzrichtlinien zu verletzen. Es registriere das Nutzerverhalten und gebe persönliche Daten weiter. Außerdem nehme Facebook an einem Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA teil. Mit seinem Unterfangen stieß Schrems auf breite Zustimmung. Bereits 25.000 weitere Facebook-User hatten ihm ihre Ansprüche im Zuge des Verfahrens abgetreten. Gefordert hatte Schrems neben einem verbesserten Datenschutz auch eine Entschädigung von 500 Euro pro Nutzer.