Eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll in mutmaßlich 2.000 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Dies geht aus Recherchen von NDR, Radio Bremen und „Süddeutscher Zeitung“ hervor. Die Bundesregierung bestätigte inzwischen Ermittlungen gegen die suspendierte Beamtin. Regierungssprecher Steffen Seibert sprach von „sehr ernsthaften Verdachtsmomenten“ wegen unzulässiger Asylgewährung. Vor einer Bewertung müsse nun aber die Justiz ihre Arbeit machen.
1. Bremen war nur für 98 Antragsteller zuständig
2. Auffallend hohe Schutzquote von 96 Prozent
Bremen war nur für 98 Antragsteller zuständig
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm seine Tätigkeit am 12. Januar 1953 als "Bundesdienst-stelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" auf. Hauptsitz ist seit 1996 die ehemalige Südkaserne in Nürnberg. Geleitet wird das Amt seit 21. Juni 2018 von dem Juristen und CSU-Politiker Hans-Eckhard Sommer. |
Zum größten Teil soll es sich bei den Antragstellern um Jesiden handeln. Diese sind eine religiöse Minderheit aus dem Irak, Iran, Nordsyrien und der Türkei. Seit 2014 ist die Glaubensgemeinschaft (500.000 bis 800.000 Mitglieder) einem andauernden Völkermord ausgesetzt, viele Jesiden wurden u.a. von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ gefoltert, versklavt und ermordet. Die Jesiden sind Kurden und leben vor allem in der Gegend um die nordirakische Stadt Mossul und im Sindschar-Gebirge.
Auffallend hohe Schutzquote von 96 Prozent
Neben den Rechtsanwälten und der ehemaligen BAMF-Mitarbeitern gehört u.a. auch ein Dolmetscher zu den insgesamt sechs Beschuldigten. Inwieweit die Personen finanziell profitiert haben, ist bisher noch unklar. Die ehemalige BAMF-Leiterin soll jedoch zumindest Zuwendungen, u.a. in Form von Restaurant-Einladungen erhalten haben. In den Fokus der Ermittler sind die Vorgänge wohl auch deshalb geraten, weil Bremen im Bundesvergleich eine überaus hohe Schutzquote von 96 Prozent vorzuweisen hat. Die übrigen Länder kommen zusammen im Schnitt auf 62 Prozent.
Wie die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigte, habe die ehemalige BAMF-Leiterin die meisten Anträge in Eigenregie ohne entsprechende Zuständigkeit entschieden. Der Vorwurf an die Beschuldigten laute daher Bestechlichkeit und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung. Im Zuge der Ermittlungen seien in den vergangenen Tagen acht Objekte durchsucht worden, darunter u.a. auch die Privatwohnungen der Beschuldigten sowie Kanzleien.