Im Dieselskandal hat die EU-Kommission Volkswagen zur raschen Entschädigung aller europäischen Verbraucher aufgerufen. Der unter anderem für den Verbraucherschutz zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte, VW dürfe nicht länger „auf Zeit spielen“ und den Ausgang von Schadensersatzprozessen in den Mitgliedsländern abwarten. Volkswagen müsse „außerhalb von Deutschland genauso entschlossen handeln wie in Deutschland“. Dies sei „eine Frage des Vertrauens“, so Reynders weiter.
VW zahlt in Deutschland bis zu 6.250 Euro
Volkswagen Dieselskandal |
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In Deutschland hatten sich Verbraucherschützer und Volkswagen darauf geeignet, je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1.350 und 6.250 Euro an die Käufer zu zahlen. Dies entspricht im Schnitt 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. In den Niederlanden und Italien hätten Gerichte den Verbrauchern rund 3.000 Euro zugesprochen. VW solle nun ein klares Signal an die Käufer in anderen Ländern schicken, dass man sie in ähnlichem Rahmen entschädigen wolle. Die EU-Kommission habe bereits mehrfach versucht, mit dem Autobauer darüber zu sprechen, aber keine positive Antwort erhalten.
BGH verpflichtet Volkswagen zu Schadensersatz
Volkswagen hatte zuletzt erklärt, dass man im vergangenen Jahr wichtige Schritte gegangen sei, um die rechtliche Aufarbeitung der Dieselkrise in Deutschland voranzutreiben. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage hatten sich Verbraucherschützer und die Wolfsburger auf einen Vergleich geeinigt. Diesen akzeptierten rund 245.000 VW-Kunden. Die ausgezahlte Gesamtsumme betrug demnach mehr als 750 Millionen Euro. Kurz nach der Einigung entschied auch der Bundesgerichtshof, dass Volkswagen seine Kunden systematisch getäuscht habe. Hätten diese gewusst, dass die Diesel-Autos mit einem bestimmten Motor viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. Daher sei der Konzern zu Schadenersatz in Deutschland verpflichtet.
Personalmanager vom Vorwurf der Untreue freigesprochen
Am Dienstag fiel noch ein zweites Urteil in Sachen VW. Das Landgericht Braunschweig sprach vier angeklagte Personalmanager vom Vorwurf frei, jahrelang für leitende Betriebsräte überzogene Vergütungen freigegeben zu haben. Die Angeklagten, darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing, hätten Kriterien zur Gehaltsbestimmung der leitenden Betriebsräte „bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war“. Die Anklage lautete daher auf Untreue, teilweise in besonders schwerem Fall. Den Schaden für Volkswagen bezifferte die Anklage auf über fünf Millionen Euro.
Strittig war in der Verhandlung vor allem, ob es überhaupt verbindliche und ausreichend präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt. Dieses sei nach dem geltenden Betriebsverfassungsgesetz nicht der Fall, urteilten die Richter. Auch zahlreiche Arbeitsrechtexperten sehen darin keine eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren. Ebenso ist unklar, welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden Betriebsrats heranzuziehen sind.