home Auto Unzulässige Abschalteinrichtungen: Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen

Unzulässige Abschalteinrichtungen: Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Verpflichtung des Automobilherstellers Opel bestätigt, mehrere Diesel-Modelle im Zuge des Abgasskandals umgehend zurückzurufen. Opel müsse die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umrüsten, teilte das Gericht heute in Schleswig mit. Betroffen sind die Modelle Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016. Der Beschluss ist nach Angaben des OVG unanfechtbar (Az. 5 MB 3/19).

Systeme schon unter 17 Grad Celsius nicht mehr wirksam genug

INFO-BOX:
AdBlue
AdBlue ist eine eingetragene Marke des deutschen Verbands der Automobilindustrie (VDA). Die in ISO 22241-1 genormte, wässrige Harnstofflösung ermöglicht mittels selektiver katalytischer Reduktion (SCR) einen Rückgang der ausgestoßenen Stickoxide um bis zu 90 Prozent. AdBlue wird aktuell weltweit von rund 170 Lizenznehmern genutzt und unter anderem in Fahrzeugen von Audi, BMW, Ford, Mazda, Mercedes, Opel, Porsche und Volkswagen eingesetzt.
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Damit bestätigte das Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig vom November vergangenen Jahres. Dieses hatte im Abgasskandal einen Eilantrag der PSA-Tochter Opel gegen eine Rückrufanforderung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zurückgewiesen. Nach Auffassung des KBA verfügen die drei Fahrzeugmodelle über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Bundesamt hatte den sofortigen Rückruf im Oktober 2018 mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden unter anderem schon bei Außentemperaturen von weniger als 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Mit solchen Abschalteinrichtungen emittierten die betroffenen Fahrzeuge daher mehr Stickoxide als nach EU-Recht zulässig.

In Reaktion auf das heutige Urteil erklärte der angeschlagene Autobauer, man könne die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen und werde „weitere rechtliche Schritte gegen die Rückrufanordnung des KBA einleiten“. Das OVG habe zudem „ausdrücklich keine Entscheidung darüber getroffen, ob in den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist“. Die bereits laufende „freiwillige Service-Aktion“ für die betroffenen Modelle werde fortgeführt, nun lediglich auf verpflichtender Basis. Diese bereits seit April 2018 stattfindende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA jedoch nicht für ausreichend und ordnete am 17. Oktober 2018 den sofortigen Rückruf aller betroffenen Modelle sowie die Entfernung der unzulässigen Einrichtungen und die Umrüstung der Motorsteuerungssoftware an. Der dagegen gerichtete Antrag von Opel auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Veraltungsgericht blieb ohne Erfolg. Der 5. Senat des OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde nun ebenfalls zurückgewiesen.

Gutachter: Bußgeld von bis zu 5.000 Euro je Fahrzeug möglich

Schon 2016 hatte der vom Bundesverkehrsministerium bestellte Gutachter Prof. Michael Brenner von der Universität Jena Opel bescheinigt, dass bei den Diesel-Modellen mit SCR-Katalysatoren („AdBlue“-System, siehe auch Info-Box) „die Ausgestaltung der Motoren (…) nicht von der [EU-] Verordnung gedeckt“ sei. Dadurch bestehe die Möglichkeit, so Brenner weiter, Opel ein Bußgeld in Höhe von 2.000 bis 5.000 Euro pro in Verkehr gebrachtes manipuliertes Diesel-Fahrzeug aufzubrummen. Während jedoch VW, Audi oder Daimler bereits entsprechende Strafen auferlegt bekommen haben, ist dies bei Opel bisher nicht der Fall. Seit mehr als einem Jahr ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Anfangsverdachts des Betrugs wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software.