Gesundheit

Cannabis: Bundestag lockert Vorschriften für medizinischen Einsatz

Der Einsatz von Cannabis als Medikament zur Behandlung Schwerkranker wird in Zukunft deutlich vereinfacht. Der Bundestag hat heute einstimmig ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Nach dem Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dürfen Ärzte ihren Patienten künftig früher Cannabisprodukte auf Rezept verschreiben.

Hürden für Cannabis-Bezug abgebaut

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Cannabis als Medizin
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Die Gesetzesänderung soll ab März in Kraft treten und fand im Bundestag breite Unterstützung. Selbst in Oppositionskreisen hielt man sich mit Kritik zurück. Frank Tempel, der Drogenexperte der Linkspartei, erklärte, der Gesetzentwurf biete „wenig Spielraum zum Meckern“. Dem stimmte der Experte der Grünen, Harald Terpe, zu und zeigte sich zufrieden, dass alle Schwächen des ursprünglichen Entwurfs im parlamentarischen Verfahren behoben werden konnten.

Mit der Neuregelung sinken die Hürden für den Einsatz von Cannabis als Arzneimittel. Laut Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) müssen Schwerkranke nicht mehr austherapiert werden, bevor Cannabis als letztes Mittel zum Einsatz kommt. Ärzte könnten sich anhand der Krankengeschichte individuell schon vorher für diesen Weg entscheiden. Gleichzeitig entfällt die Ausnahmegenehmigung, die Patienten bisher vorweisen mussten, um Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Flankiert wird die bürokratische von einer finanziellen Entlastung der Betroffenen. Mussten diese die Mittel nach der alten Regelung aus eigener Tasche zahlen, kommt dafür nun die Krankenkasse auf.

Eigenanbau von Cannabis bleibt verboten

Hilfe verspricht das pflanzliche Mittel beispielsweise bei chronischen Schmerzen oder durch Krebstherapien verursachter Übelkeit. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabismedikamenten zu erhalten, ist eine Begleitstudie vorgesehen, an der Patienten teilnehmen müssen, wenn sie von der Erstattung der Arzneikosten durch die Krankenkassen profitieren wollen.

Eine Erlaubnis zum Eigenanbau gibt es trotz der neuen Gesetzeslage nicht. Um den Bedarf zu decken und nicht von Importen abhängig zu sein, will der Bund eine Cannabisagentur einrichten, die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterstellt ist und für die Zucht und Qualitätskontrolle des medizinischen Cannabis verantwortlich sein wird.

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Benjamin Pitzer

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