Weil sich Teile lösen können, ruft das Unternehmen KidsII Oball Babyrasseln zurück. Kleinkinder könnten diese in den Mund nehmen und verschlucken. Um Unfälle zu vermeiden, fordert KidsII seine Kunden auf, die Rasseln von Kindern fernzuhalten. Im Gegenzug sollen sie eine Entschädigung erhalten.
1. Kugeln können aus der Rassel herausfallen
2. Betroffene können sich online für Entschädigung registrieren
Kugeln können aus der Rassel herausfallen
Die zum Teil fehlerhaften Rasseln wurden nach dem 1. Januar 2016 weltweit über Großhändler sowie online verkauft und gehören zu den Modellreihen 81031 und 81548. Ob sie tatsächlich ein Risiko darstellen, verrät der Datumscode, den man in einem kleinen Dreieck auf der Innenseite des Spielzeugs finden kann. Lautet dieser T0485, T1456, T2316, T2856 oder T3065, sollten Eltern ihre Kinder nicht mehr damit spielen lassen.
Die Gefahr geht von den Kugeln aus, die für das typische rasselnde Geräusch des Spielzeugs sorgen sollen. Wie das Unternehmen mitteilt, können sich die durchsichtigen, diskusförmigen Kammern öffnen, in denen jeweils fünf der Kugeln liegen. Die Kleinteile könnten dann herausfallen und von den Kindern in den Mund genommen werden. Der Hersteller warnt in diesem Zusammenhang vor Erstickungsgefahr.
Betroffene können sich online für Entschädigung registrieren
Wer eines der betroffenen Modelle gekauft hat, kann sich auf der Webseite für die Entschädigung registrieren. Ist das erledigt, müssen die Kunden unter anderem ein Foto des Spielzeugs einsenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollten sich so nicht alle Probleme lösen lassen, verweist KidsII auf verschiedene Servicenummern, die kostenlos angerufen werden können.