Lange Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten sind für viele Patienten ein Ärgernis. Besonders häufig sind gesetzlich Versicherte betroffen, die in etwa ein Viertel der Fälle mehr als drei Wochen, selten sogar länger als zwei Monate bis zur Untersuchung ausharren müssen, während Privatpatienten oftmals eher an der Reihe sind. Um diese Ungleichheit zu bekämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Einrichtung von Terminservicestellen durchgesetzt, die eine zeitnahe Versorgung aller Patienten sicherstellen soll. Der neue Service kann seit heute in Anspruch genommen werden.
Schnelle Terminvergabe in dringenden Fällen
Termin- Servicestellen |
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Die Terminservicestellen sind telefonisch erreichbar. Die Nummer der zuständigen Stelle erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. |
Bundesvereinigung |
Bei Bagatellerkankungen, also solchen, die sich ohne ärztliche Behandlung nicht in kurzer Zeit verschlechtern, sodass längere Wartefristen akzeptiert werden können, müssen Patienten diese auch weiterhin in Kauf nehmen. Auch bei verschiebbaren Untersuchungen zur Früherkennung oder Kontrolle greift der Service nicht.
Zählt der Patient zu den berechtigten Personen, muss die Terminservicestelle ihm laut Gesetz im Vierwochenzeitraum einen Termin verschaffen. Findet sich kein Facharzt mit freien Kapazitäten, wird als Alternative eine Untersuchung in einem Krankenhaus angeboten. Anspruch auf einen Termin bei einem Wunscharzt gibt es nicht. Eine Regelung soll allerdings verhindern, dass die Anfahrtswege unverhältnismäßig lang werden.
Anfahrtszeit ist maßgebend
Die Servicestellen versuchen, Fachärzte zu vermitteln, bei denen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln maximal eine halbe Stunde länger dauern würde als zur nächstgelegenen Praxis. Entscheidend ist dabei jedoch nicht der Weg, sondern die Zeit, die für die Anreise benötigt wird. Als vertretbar gelten zusätzliche 30 Minuten Anfahrt bei allgemeinen Fachärzten wie Haut-, Frauen-, Augen oder HNO-Ärzten, während bei spezialisierten Fachärzten wie Kinder- und Jugendpsychiatern, Radiologen oder Neurochirurgen bis zu einer Stunde als tragbar angesehen werden.