In Zeiten niedriger Zinsen zeigen sich manche Banken einfallsreich, wenn es um das Erheben von Gebühren geht. Darüber, ob diese immer rechtens sind, musste jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Verbraucherschützer hatten gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau geklagt, weil diese für das Zusenden eines Sicherheitsschlüssels beim Online-Banking 10 Cent pro Nachricht verlangte. Die Richter urteilten, dass dies nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
1. smsTAN können nicht pauschal berechnet werden
2. Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen
smsTAN können nicht pauschal berechnet werden
Urteil smsTAN |
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Der BGH musste nun über die Rechtslage entscheiden. Die Richter folgten zwar nicht der Ansicht der Verbraucherschützer, dass eine solche Gebühr per se unrechtmäßig sei, setzten aber bestimmte Bedingungen voraus. Demnach dürften Banken den Versand von TANs nur berechnen, wenn diese im Anschluss tatsächlich genutzt werden. Kommt es nicht nur Transaktion, muss die Anforderung des Sicherheitsschlüssels für die Kunden kostenlos bleiben.
Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen
Beendet ist der Rechtsstreit trotz des Urteils nicht. Weil die verklagte Sparkasse abstreitet, die Vertragsklausel so formuliert zu haben, muss der Fall noch einmal vom zuständigen Oberlandesgericht geprüft werden. Den Verbraucherschützern ging es darum, ein Grundsatzurteil zu erstreiten, nachdem immer mehr Banken dazu übergegangen sind, Gebühren für smsTAN zu verlangen. Dieser Service sollte nach Ansicht der Verbraucherzentralen kostenlos sein.