Dass Free-to-Play-Spiele, anders als der Name vermuten lassen würde, nicht immer zum Nulltarif genossen werden können, ist bekannt. Schwierig wird es, wenn Kinder ohne das Wissen ihrer Eltern Inhalte kaufen und diese schließlich die Rechnung begleichen sollen. In einem solchen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Urteil gefällt, das Betroffenen mehr Rechtssicherheit verschafft (siehe auch Info-Box).
Urteil |
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Bei der Verhandlung vor dem BGH erhielt sie nun Recht. Wie die Richter urteilten, müssen Eltern nicht für per Telefon getätigte Geschäfte ihrer Kinder haften, wenn sie diese nicht autorisiert haben. Für die Kosten muss der Dienstleister aufkommen. Bei der Entscheidung berief sich das Gericht auf eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das Urteil dürfte künftig nicht nur Eltern, sondern auch Menschen schützen, deren Telefonanschluss für teure Bestellungen missbraucht wird. Allerdings werden nicht automatisch alle Rechnungen anfechtbar. Rufen Kinder beispielsweise eine Erotikhotline an, müssten Eltern die Kosten weiterhin bezahlen, weil die Gegenleistung während des Telefonats erbracht wird.
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