Die seit 15 Jahren durch die Stadt Hamburg und dem Bund vorangetriebene Elbvertiefung wird vorerst nicht umgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Plänen heute einen Riegel vorgeschoben, weil Teile nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Am Ende ist das Großprojekt damit aber nicht.
1. Gericht sieht in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf
2. Anpassung an Schiffe mit bis zu 14,50 Meter Tiefgang
Gericht sieht in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf
Urteil Elbvertiefung |
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Sowohl die klagenden Umweltschützer als auch die Vertreter Hamburgs wertenden das Urteil als positiv. Auch wenn die Pläne sich nicht vollständig umsetzen lassen, beanstandete das Gericht die Grundlagen nicht. Rolf Bösinger von der Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg sagte deshalb, das Urteil liefere Rechtssicherheit für das Vorhaben. Die Fahrrinnenanpassung werde kommen, sich aber leider noch verzögern. Vertreter der Naturschutzorganisationen Bund und Nabu begrüßten hingegen, dass das Ausgleichskonzept zum Schutz einer bedrohten Pflanzenart (Schierlings-Wasserfenchel) dem Gericht nicht reichte. Andere Klagepunkte wurden von den Richtern allerdings abgelehnt.
Anpassung an Schiffe mit bis zu 14,50 Meter Tiefgang
Ein baldiger Baubeginn bleibt unwahrscheinlich, da die Verantwortlichen nun ein neues Konzept vorlegen müssen. Wann dieses fertig ist und ob es zu erwartenden weiteren rechtlichen Prüfungen standhält, ist noch offen. An den Plänen, die Niederelbe so weit auszubauen, dass in Zukunft Containerriesen mit bis zu 14,50 Meter Tiefgang den Hamburger Hafen anfahren können, will die Stadt und der Bund aber festhalten. Dort sieht man die Arbeiten als notwendig an, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Unterstützt werden die Pläne von Reedereien und der Hafenwirtschaft.