home Panorama Erfolg für Wettbewerbszentrale: Europäischer Gerichtshof begrenzt Kosten für Kunden-Hotlines

Erfolg für Wettbewerbszentrale: Europäischer Gerichtshof begrenzt Kosten für Kunden-Hotlines

Die Auskunft über eine Kundenhotline lassen sich manche Unternehmen gut bezahlen. Dank 0180er-Sonderrufnummern ist es möglich, höhere Gebühren pro Minute zu verlangen, als bei Gesprächen im Festnetz oder am Handy eigentlich üblich sind. Dank eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (siehe Info-Box) könnte sich das aber bald ändern.

Wettbewerbszentrale klagt gegen comtech

INFO-BOX:
Urteil
Kosten Kundenhotlines
Das vollständige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ nachlesen.
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In der Frage, ob Unternehmen bei derartigen Hotlines Extrakosten erheben können, haben die Richter jetzt ganz im Sinne der Verbraucher entschieden. Die Gebühren kostenpflichtiger Kundenhotlines dürfen den üblichen Preis von Festnetz- und Mobilfunktelefonaten nicht überschreiten, so ein jüngst veröffentlichtes Urteil. Begründet wird das mit dem Risiko, die Kunden könnten durch hohe Gebühren davon abgehalten werden, sich wegen bestehender Verträge an ein Unternehmen zu wenden. Gleichzeitig spricht laut den Richtern aber nichts dagegen, dass die Betreiber mit der Hotline Gewinn machen, sofern die Kosten im üblichen Rahmen liegen.

Mit der Entscheidung stärkt der Europäische Gerichtshof der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Rücken. Diese hatte am Landgericht Stuttgart Klage gegen den Elektronikhändler comtech eingereicht und ihm darin „unlautere geschäftliche Handlungen“ vorgeworfen. Das Unternehmen hatte seine Kunden an der Hotline zu Minutenpreisen von 14 Cent aus dem Fest- und 42 Cent aus dem Mobilfunknetz beraten. Comtech verteidigte sich, dass man bei diesen Tarifen keinen hohen Gewinn erziele, was die Preisgestaltung nach deutschem Recht legal machen würde. Tatsächlich lag man damit innerhalb der in Deutschland vorgegebenen Grenzen.

Sinkende Hotline-Preise wahrscheinlich

Diese Grenzen könnten dank des Urteils nun aber fallen. Weil eine EU-Regelung vorsieht, dass eine Service-Hotline nicht mehr als der „Basistarif“ kosten darf, baten die Stuttgarter Richter um Klärung des Europäischen Gerichtshofs, was darunter zu verstehen sei. Dessen Entscheidung, dass derartige Anrufe nicht teurer als normale Gespräche sein dürfen, hebelt nun die anderslautende deutsche Regelung aus und dürfte künftig für sinkende Hotline-Preise sorgen.

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