Die Auskunft über eine Kundenhotline lassen sich manche Unternehmen gut bezahlen. Dank 0180er-Sonderrufnummern ist es möglich, höhere Gebühren pro Minute zu verlangen, als bei Gesprächen im Festnetz oder am Handy eigentlich üblich sind. Dank eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (siehe Info-Box) könnte sich das aber bald ändern.
1. Wettbewerbszentrale klagt gegen comtech
2. Sinkende Hotline-Preise wahrscheinlich
Wettbewerbszentrale klagt gegen comtech
Urteil Kosten Kundenhotlines |
---|
Das vollständige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ nachlesen. |
Mit der Entscheidung stärkt der Europäische Gerichtshof der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Rücken. Diese hatte am Landgericht Stuttgart Klage gegen den Elektronikhändler comtech eingereicht und ihm darin „unlautere geschäftliche Handlungen“ vorgeworfen. Das Unternehmen hatte seine Kunden an der Hotline zu Minutenpreisen von 14 Cent aus dem Fest- und 42 Cent aus dem Mobilfunknetz beraten. Comtech verteidigte sich, dass man bei diesen Tarifen keinen hohen Gewinn erziele, was die Preisgestaltung nach deutschem Recht legal machen würde. Tatsächlich lag man damit innerhalb der in Deutschland vorgegebenen Grenzen.
Sinkende Hotline-Preise wahrscheinlich
Diese Grenzen könnten dank des Urteils nun aber fallen. Weil eine EU-Regelung vorsieht, dass eine Service-Hotline nicht mehr als der „Basistarif“ kosten darf, baten die Stuttgarter Richter um Klärung des Europäischen Gerichtshofs, was darunter zu verstehen sei. Dessen Entscheidung, dass derartige Anrufe nicht teurer als normale Gespräche sein dürfen, hebelt nun die anderslautende deutsche Regelung aus und dürfte künftig für sinkende Hotline-Preise sorgen.