Dextro Energy darf seine Traubenzuckerblöcke auch in Zukunft nicht als gesundheitsförderndes Produkt bewerben. Eine Klage gegen ein entsprechendes Verbot durch die EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) abgewiesen und damit der EU-Behörde recht gegeben. So will man verhindern, dass Verbraucher durch widersprüchliche Werbebotschaften und Gesundheitsempfehlungen verwirrt werden.
1. EuGH: Kampagne verwirrendes Signal
2. Foodwatch: Klare gesetzliche Regelungen notwendig
EuGH: Kampagne verwirrendes Signal
Urteil |
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Den Vorwurf, die Kommission gewichte die Tatsachen falsch und begehe einen Ermessensfehler, wollte das EuGH jedoch nicht bestätigen. Schon im ersten Urteil, gegen das Dextro Energy Rechtsmittel einlegte, wurde die Ansicht der EU-Behörde bestätigt. Auch die Richter sehen die Aussagen der geplanten Kampagne als verwirrendes Signal an.
Foodwatch: Klare gesetzliche Regelungen notwendig
Wie Werbung mit Gesundheitsbezug in der EU aussehen darf, wird durch die sogenannte Health-Claims-Verordnung geregelt. Diese soll die Bürger vor Werbebotschaften schützen, die irreführend und wissenschaftlich nicht belegt sind. Über die Zulässigkeit bestimmter Aussagen wird von der EU-Kommission entschieden.
Verbraucherschützern geht der aktuelle Katalog nicht weit genug. So forderte Foodwatch infolge des Urteils klare gesetzliche Regeln für derartige Werbebotschaften und begrüßte die Entscheidung der Richter gleichzeitig. Dextro Energy steht bereits seit Längerem im Fokus der Organisation. Als das Unternehmen 2013 sein Produkt als „Schulstoff“ für Kinder und Jugendliche interessanter machen wollte, reagierte Foodwatch darauf mit scharfer Kritik.