Categories: Panorama

„Happy Birthday“ ab sofort gemeinfrei – Lizenzgebühren von Warner Music zu Unrecht kassiert?

Das Geburtstagsständchen „Happy Birthday“ ist eines der bekanntesten Lieder und wird häufiger angestimmt als jedes andere Stück Musik auf der Welt. Dennoch gehörte es bisher nicht zu den freien Kulturgütern, sondern wurde durch das Musikunternehmen Warner Music lizenziert. In der Folge eines Rechtsstreits ist dies nun vorbei.

2 Millionen Dollar Lizenzgebühren pro Jahr

Ein Gericht in Kalifornien hat dem Unternehmen die Rechte an „Happy Birthday“ aberkannt. Diese hatte man sich 1988 gesichert und seither immer dann zur Kasse gebeten, wenn das Stück im kommerziellen Kontext genutzt wurde. Auf diesem Weg soll das Unternehmen im Jahr etwa zwei Millionen Dollar eingenommen haben. Als Warner die Filmemacherin Jennifer Nelson zur Zahlung von Lizenzgebühren aufforderte, nachdem diese eine Dokumentation über das Lied veröffentlichte, kam es zum Rechtsstreit. Nelson vertrat die Ansicht, Warner habe sich die Lizenzrechte unrechtmäßig angeeignet. Im Laufe des Verfahrens kam das Gericht zu einer ähnlichen Ansicht und urteilte jetzt im Sinne der Klägerin. Dadurch soll das beliebte Geburtstagslied künftig frei verwendet werden können.


Nelson hat damit aber nur einen Teil ihres Ziels erreicht. Im Anschluss erklärte der Anwalt der Klägerin, Mark Rifkin, das Urteil werfe zwei Fragen auf: Zum einen, ob Warner die unrechtmäßig eingenommenen Lizenzgebühren zurückzahlen muss, was nach Ansicht der Kläger der Fall ist, und zum anderen, an wen man sie zurückzahlen müsse. Rifkin kündigte an, Warner zumindest für die Einnahmen ab 1988 zur Kasse bitten zu wollen.

Vom Guten Morgen-Gruß zum Geburtstagsständchen

Entstanden ist das heute als Geburtstagsstück bekannte Lied bereits 1893. Damals wurde es unter dem Titel „Good Morning to All“ komponiert und diente als Begrüßungsmusik im Louisville Experimental Kindergarten, für den die beiden Autorinnen Patty und Mildred Hill arbeiteten. Diese Urfassung wurde erst vor wenigen Monaten durch Zufall in einem Archiv gefunden. Der heute bekannte Text stammt nicht aus der Feder der ursprünglichen Komponistinnen und setzte sich erst später durch. Eine der bekanntesten Interpretationen ist die von Marilyn Monroe zum 45. Geburtstag des damaligen US-Präsidenten John F. Kennedy im Jahre 1962.

Share
Published by
Ralf Schmidl

Recent Posts

Rebranding: Aus eBay Kleinanzeigen wird kleinanzeigen.de

Am 16. Mai ist es so weit: Das bisherige „eBay Kleinanzeigen“ wird dann nur noch…

1 Jahr ago

ING Deutschland: Direktbank bietet 3 Prozent Zinsen aufs Tagesgeld

Seit Jahren kämpfen Banken und Sparkassen in Deutschland mit den Auswirkungen des Niedrigzinses. Durch die…

1 Jahr ago

Verdi: Mitarbeiter der Deutschen Post stimmen für unbefristeten Streik

Die Mitarbeiter der Deutschen Post haben sich in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für einen…

2 Jahren ago

Studie enthüllt jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch im Bistum Mainz

Eine vom Bistum Mainz in Auftrag gegebene und am Freitag veröffentlichte Studie hat enthüllt, dass…

2 Jahren ago

Wegen US-Subventionen: Tesla ändert Batteriepläne für Grünheide

Der Elektroautobauer Tesla wird anders als ursprünglich geplant offenbar keine kompletten Batterien am Standort Grünheide…

2 Jahren ago

Versandkosten: Amazon erhöht Mindestbestellwert für Kunden ohne Prime-Abo

Der Versandriese Amazon hebt den Mindestbestellwert für Gratislieferungen nun doch an. Ab sofort zahlen Kunden,…

2 Jahren ago