home Panorama Kindergeld: Verpflichtende Angabe der Steueridentifikationsnummer ab 2016 soll Missbrauch verhindern

Kindergeld: Verpflichtende Angabe der Steueridentifikationsnummer ab 2016 soll Missbrauch verhindern

Bei vielen Eltern macht sich derzeit Sorge breit. Grund sind Gerüchte, dass Familien ab 2016 nur noch Kindergeld erhalten, wenn Eltern und Kind eine Steueridentifikationsnummer bei der Familienkasse angegeben haben. Viele fürchten deshalb, mit weniger Geld auskommen zu müssen. Dies ist aber unbegründet.

Änderung soll Betrug verhindern

INFO-BOX
Informationen zur
Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (mit Formular zur Anforderung bei Verlust).
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Zwar ist es richtig, dass ab 2016 eine Steueridentifikationsnummer notwendig ist, damit man Kindergeld beziehen kann – Schreckensszenarien, in denen die Eltern plötzlich ohne staatliche Unterstützung dastehen, werden dennoch nicht Realität werden. Auch Befürchtungen, ab dem 1. Januar würde nur noch Geld an korrekt gemeldete Familien ausgezahlt, sind falsch. Tatsächlich besitzt die Familienkasse die benötigten Daten in vielen Fällen bereits. Aber auch wenn die Identifikationsnummer noch fehlt, will man die Überweisung nicht davon abhängig machen, sondern im Laufe des Jahres aktiv bei den Betroffenen nachfragen, um die Datensätze zu vervollständigen.

Hintergrund der Neuregelung ist der Versuch, Betrug beim Kindergeld zu vermeiden. Dadurch, dass Kinder und Eltern mit der Steueridentifikationsnummer gemeldet sind, lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob eine Familie noch Anrecht auf Geld hat oder bereits versorgt wird. Fälle, in denen Antragsteller doppelt kassieren, sollen so der Vergangenheit angehören.

Verlust der Steueridentifikationsnummer kein Problem

Eine Steueridentifikationsnummer besitzt seit 2008 jeder in Deutschland gemeldete Mensch. Damals wurden diese per Post verschickt und dürften im Anschluss in den meisten Fällen in die privaten Akten gewandert sein. Auch Kinder bekommen die lebenslang gültige Kennziffer zeitnah nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt. Wer seine Akten erfolglos durchforstet, braucht dennoch nicht in Panik zu verfallen. Bei Verlust kann die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern nachgefragt werden. Bis diese dann mitgeteilt wird, können zwar einige Wochen vergehen, wer rechtzeitig aktiv wird, muss aufgrund der langen Fristen allerdings keine Probleme beim Kindergeld befürchten.

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