Bei vielen Eltern macht sich derzeit Sorge breit. Grund sind Gerüchte, dass Familien ab 2016 nur noch Kindergeld erhalten, wenn Eltern und Kind eine Steueridentifikationsnummer bei der Familienkasse angegeben haben. Viele fürchten deshalb, mit weniger Geld auskommen zu müssen. Dies ist aber unbegründet.
Änderung soll Betrug verhindern
Informationen zur Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (mit Formular zur Anforderung bei Verlust). |
Hintergrund der Neuregelung ist der Versuch, Betrug beim Kindergeld zu vermeiden. Dadurch, dass Kinder und Eltern mit der Steueridentifikationsnummer gemeldet sind, lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob eine Familie noch Anrecht auf Geld hat oder bereits versorgt wird. Fälle, in denen Antragsteller doppelt kassieren, sollen so der Vergangenheit angehören.
Verlust der Steueridentifikationsnummer kein Problem
Eine Steueridentifikationsnummer besitzt seit 2008 jeder in Deutschland gemeldete Mensch. Damals wurden diese per Post verschickt und dürften im Anschluss in den meisten Fällen in die privaten Akten gewandert sein. Auch Kinder bekommen die lebenslang gültige Kennziffer zeitnah nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt. Wer seine Akten erfolglos durchforstet, braucht dennoch nicht in Panik zu verfallen. Bei Verlust kann die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern nachgefragt werden. Bis diese dann mitgeteilt wird, können zwar einige Wochen vergehen, wer rechtzeitig aktiv wird, muss aufgrund der langen Fristen allerdings keine Probleme beim Kindergeld befürchten.