Mehr als achteinhalb Jahre nach dem Loveparade-Unglück mit 21 Toten hat das Landgericht Duisburg das Strafverfahren gegen sieben von zehn Angeklagten eingestellt. Für sie ist das Verfahren damit ohne Strafen oder Auflagen beendet. Dies gab das Gericht heute in einer Erklärung bekannt. Gegen drei Angeklagte wird der Prozess am 12. Februar fortgesetzt. Diese hätten als Bedingung für die Einstellung eine Geldauflage in Höhe von rund 10.000 Euro zahlen sollen, lehnten das jedoch ab.
1. Gericht: Individuelle Schuld der Angeklagten allenfalls mittelschwer
2. Drohende Verjährung: Erst 59 von 575 Zeugen vernommen
Gericht: Individuelle Schuld der Angeklagten allenfalls mittelschwer
Loveparade |
---|
Die Loveparade war eine von 1989 bis 2010 veranstaltete Techno-Parade. Ihren Höhepunkt erreichte sie 1999 mit 1,5 Millionen Besuchern. Die erste Loveparade wurde 1989 von DJ Dr. Motte und der Multimediakünstlerin Danielle de Picciotto initiiert. Bis 2003 fand die Parade jährlich im Sommer in Berlin statt, ebenso nochmals nach einer zweijährigen Pause 2006. Anschließend gab es noch zwei Veranstaltungen in Essen (2007) und Dortmund (2008), ehe die Loveparade nach dem Unglück von Duisburg 2010 eingestellt wurde. |
Bei dem Unglück wurden im Juli 2010 in Duisburg im Gedränge 21 Menschen zu Tode gequetscht und mehr als 650 Personen verletzt. Der Prozess war erst im Dezember 2017 gestartet und findet wegen der Vielzahl an Beteiligten in einer Düsseldorfer Kongresshalle statt. Alle Angeklagten waren unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden. Unter den sieben Beschuldigten, für die der Prozess nun beendet ist, sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des damaligen Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die drei verbliebenen Angeklagten sind ebenfalls bei Lopavent beschäftigt. Diese wollen nun im weiteren Verfahren ihre Unschuld beweisen und einen Freispruch erzielen.
Drohende Verjährung: Erst 59 von 575 Zeugen vernommen
Sie könnten allerdings auch auf eine drohende Verjährung hoffen, die am 24. Juli 2020, genau zehn Jahre nach dem Unglück, eintreten würde. Ist der Prozess bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen, endet er ohne Urteil oder Auflagen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die drohende Verjährung als Grund für ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung gegen sieben Angeklagte genannt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne im verbleibenden Zeitraum nicht mehr durchgeführt werden. So müssten beispielsweise noch die meisten der im zentralen Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen vernommen werden. In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht in 101 Verhandlungstagen bisher 59 Zeugen und acht Sachverständige gehört.