home Politik Benachteiligung von Preisvergleich-Konkurrenten: EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google

Benachteiligung von Preisvergleich-Konkurrenten: EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google

Die EU-Kommission ermittelt seit sieben Jahren wegen verschiedener vermuteter Wettbewerbsverstöße gegen Google. Nun hat man den Internetkonzern in einem ersten Urteil zu einer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro verpflichtet, weil man es als erwiesen ansieht, dass der Suchmaschinenbetreiber Konkurrenten systematisch benachteiligt. Sollte Google daran nichts ändern, könnte es in Kürze noch teurer werden.

Google wird wohl gegen Entscheidung vorgehen

Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte die Strafe mit Googles Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes („Google Shopping“) in den Suchergebnissen. Dieser werde ganz oben platziert, während man die Konkurrenz herabstuft und anderen Unternehmen damit die Möglichkeit nimmt, durch eigene Leistung zu überzeugen. Auch wenn ein Konkurrent eine größere Produktauswahl abbildet oder die besseren Preise vorweisen kann, hat dieser nach Ansicht der EU-Kommission keine Chance. Untersuchungen hätten gezeigt, dass der höchstplatzierte Mitbewerber im Schnitt erst auf Seite 4 auftaucht, während Googles Preisvergleich weit oben auf der ersten Seite zu finden sei, deren Ergebnisse von 95 Prozent der Nutzer geklickt werden.

© europa.eu / European Commission
© europa.eu / European Commission

Brüssel hat Google 90 Tage Zeit gegeben, nachzubessern. Sollte sich binnen dieser Frist nichts verändern, können Zwangsgelder in Höhe von 5 Prozent der durchschnittlichen Tageseinnahmen der Google-Mutter Alphabet erhoben werden. Die Summe könnte so rasant weiter steigen. Das Unternehmen hatte im ersten Quartal dieses Jahres einen Umsatz von 24,75 Milliarden Euro zu verzeichnen. Dem Internetkonzern bleibt allerdings die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben, was als sehr wahrscheinlich gilt. In einem Kommentar hat Google wissen lassen, dass man der Entscheidung „respektvoll“ widerspreche, sich diese im Detail anschauen werde und erwäge, rechtliche Mittel einzulegen. Der Suchmaschinenbetreiber könnte so viel Zeit gewinnen, wie das Beispiel des Chipherstellers Intel zeigt. Dieser wurde 2009 zur Zahlung von 1,09 Milliarden Euro verurteilt, ging in Berufung und prozessiert bis heute gegen die Zahlung.

Googles Geschäftspraktiken in weiteren Fällen im Visier

INFO-BOX:
Google AdSense
Google AdSense stellt Werbung auf Webseiten außerhalb der Google-eigenen Angebote dar. Der Dienst wurde 2003 gestartet und verfügte 2013 bereits über zwei Millionen Publisher.
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Für Google wäre damit aber nur ein Teil der Probleme aufgeschoben. Die EU-Kommission hat das Unternehmen noch in zwei weiteren Fällen im Visier: Zum einen herrschen Bedenken gegen die Praxis, dass Hersteller, die Android-Smartphones mit Google-Diensten verkaufen wollen, immer auch den Webbrowser Chrome und die Google-Suche installieren müssen. Die Wettbewerbshüter sehen darin eine Gefahr für die Innovation auf dem Technologiemarkt und den Versuch, die eigene marktbeherrschende Stellung auszubauen. Zum anderen wird Googles Werbeplattform Adsense (siehe Info-Box) untersucht. Man vermutet, der Konzern schränke die Möglichkeiten von Unternehmen ein, auf ihren Webseiten Werbung von konkurrierenden Suchmaschinen zu veröffentlichen. Auch das wäre ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht und könnte eine Strafe nach sich ziehen.

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