home Politik Britisches Oberhaus verabschiedet Gesetz gegen No-Deal-Brexit

Britisches Oberhaus verabschiedet Gesetz gegen No-Deal-Brexit

Das britische Oberhaus („House of Lords“) hat das Gesetz zur Verhinderung eines No-Deal-Brexit verabschiedet. Dieses sieht eine Verschiebung des EU-Austritts Großbritanniens vor, sollte es bis zum 19. Oktober keine Einigung auf ein Abkommen mit Brüssel geben. Der Austritt soll demnach statt am 31. Oktober erst am 31. Januar 2020 erfolgen. Nach der Zustimmung des Oberhauses muss das Gesetz nun noch von Queen Elizabeth II. unterzeichnet werden. Dies wird für kommenden Montag erwartet.

DIW: No-Deal-Brexit für Deutschland besser als Verschiebung

INFO-BOX:
House of Lords
Das House of Lords ist das seit dem 14. Jahrhundert bestehende Oberhaus des britischen Parlaments. Im Gegensatz zum House of Commons (Unterhaus), in dem die vom Volk gewählten Vertreter sitzen, werden die Lords vom Monarchen auf Vorschlag des Premierministers oder der House of Lords Appointments Commission ernannt. Das House of Lords besteht aus zwei Mitgliederklassen, den weltlichen Lords und den geistlichen Lords. Die große Mehrheit der derzeit rund 780 Mitglieder sind Adlige auf Lebenszeit. Optisch ist das House of Lords neben seiner deutlich prunkvolleren Ausstattung durch die Farbe der Sitze (Rot) vom Unterhaus (Grün) unterscheidbar.
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Gegen den Willen von Premierminister Boris Johnson und seiner Regierung hatte das Unterhaus den Gesetzentwurf bereits am Mittwoch verabschiedet. Anfang kommender Woche will Johnson einen neuen Anlauf für Neuwahlen am 15. Oktober nehmen, um dann zwei Tage später beim EU-Gipfel mit einem Mandat für seinen harten Brexit-Kurs erscheinen zu können. Mit einem ersten Versuch war der Regierungschef ebenfalls am Mittwoch krachend gescheitert. Damit musste der umstrittene Premier innerhalb weniger Stunden eine ganze Reihe schmerzlicher Niederlagen einstecken. Für das Auslösen einer Neuwahl durch einen einfachen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Unterhaus nötig.

Ein ungeregelter Brexit am 31. Oktober wäre nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für Deutschland weniger dramatisch als eine erneute Verschiebung. Die erwartbaren Kosten für die Bundesrepublik bezifferte DIW-Chef Marcel Fratzscher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „mittel- und langfristig eher gering“. Deutsche Verbraucher seien vom Brexit kaum betroffen und Chaos vermeidbar.

Unterdessen gab der irische Ministerpräsident Leo Varadkar bekannt, dass sein Land im Falle eines No-Deal-Brexit über Grenzkontrollen „in der Nähe der Grenze“ zu Nordirland nachdenke. Davon ausgenommen seien Waren und lebende Tiere, die weiterhin direkt in Häfen, auf Flughäfen oder direkt bei den Unternehmen kontrolliert werden sollen. Irland und die EU wollen Kontrollposten direkt an der Grenze zu Nordirland vermeiden, um keine neuen politischen Unruhen auszulösen. Daher sollen bis auf weiteres für Nordirland einige EU-Regeln weiter gelten und Großbritannien in der EU-Zollunion bleiben. Diese als „Backstop“ bezeichnete Lösung ist der Hauptkritikpunkt der britischen Regierung am zwischen der EU und der ehemaligen Premierministerin Theresa May ausgehandelten Abkommen.

Johnson will an bisherigem Austrittsdatum festhalten

Irlands Ministerpräsident Varadkar betonte, die Backstop-Lösung bleibe ein entscheidender Teil des Austritts-Abkommens, solange man keine bessere Lösung habe. Man sei „offen für Alternativen“, so der Regierungschef, diese müssten aber „realistisch, rechtlich bindend und umsetzbar“ sein. Bis heute habe man aber keine derartigen Alternativ-Vorschläge von Seiten der britischen Regierung erhalten. Diese hält inzwischen weiter an einem zur Not auch ungeregelten Brexit am 31. Oktober fest. Vor Polizisten im Norden Englands beteuerte Premierminister Johnson am Donnerstag, er wolle lieber „tot im Graben liegen“, als in Brüssel um eine erneute Brexit-Verschiebung zu bitten.