Verschreibungspflichte Medikamente können Patienten derzeit in Deutschland von München bis Flensburg zum gleichen Preis erstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dies in einer stationären Apotheke vor Ort oder in einer deutschen oder ausländischen Versandapotheke im Internet tun. Die sogenannte Medikamenten-Preisbindung soll sicherstellen, dass die Preise für Medikamente nicht unkontrolliert steigen und die Krankenkassenbeiträge bezahlbar bleiben. Diese deutsche Praxis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil für unzulässig erklärt (siehe Info-Box), da die Preisbindung nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa vereinbar sei.
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DocMorris gibt Rabatte auf Parkinson-Medikamente
Den vollständigen Wortlaut des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren der Deutschen Parkinson Vereinigung gegen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs können Sie mit einem Klick auf "mehr dazu" abrufen. |
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte unterdessen an, den richterlichen Beschluss auszuwerten und auf rechtliche Konsequenzen zu prüfen. Nach dem heute ergangenen Urteil sei die aktuell gültige Preisbindung auf Versandapotheken im EU-Ausland nicht mehr anwendbar. Um die flächendecke Versorgung durch ortsnahe Apotheken sicherzustellen, sei er entschlossen, „das Notwendige und Mögliche“ zu tun. Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnte vor „erheblichen Wettbewerbsverzerrungen“ und war sich in einer ersten Stellungnahme sicher, dass „wir gesetzgeberisch handeln müssen.“ In ihrem Urteil zweifelten die EuGH-Richter an, dass Preisbindungen zur Förderung eines flächendeckenden Netzes traditioneller Apotheken in Deutschland beitragen. Vielmehr könne ein entstehender Wettbewerb auch dazu beitragen, dass sich Apotheker auch in Gegenden niederlassen, in denen es bislang nur wenige Verkaufsstellen gibt. Dort könnten dann in Zukunft höhere Preise verlangt werden.
Verbraucherschützer: Arzneien künftig im EU-Ausland günstiger
Verbraucherschützer halten sich mit einer Bewertung des Urteils bislang zurück. Kai Vogel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen teilte mit, dass das Urteil zum gegenwärtigen Zeitpunkt in keine Richtung überbewertet werden solle, da es nur für ausländische Versandapotheken gelte, die nur einen kleinen Teil des Marktes in Deutschland abdecken. Dass Patienten zukünftig bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Kosten sparen können, wenn sie bei ausländischen Versandapotheken kaufen, sei aus Sicht der Verbraucherschützer grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings sieht auch Vogel einen möglichen Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken gegenüber deutschen Apotheken kritisch. Ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten in Deutschland bewertete er außerdem als „nicht zielführend.“