home Politik Europäischer Gerichtshof: Zwangspensionierungen polnischer Richter verstoßen gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof: Zwangspensionierungen polnischer Richter verstoßen gegen EU-Recht

Die Zwangspensionierung polnischer Richter an ordentlichen Gerichten verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Dies entscheiden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-192/18) und gaben damit einer Klage der EU-Kommission statt. Die rechtskonservative Regierungspartei PiS hatte die Justiz seit 2015 mit zahlreichen Gesetzen umgebaut und so Kritikern zufolge unterstellt.

Kritiker: PiS höhlt Demokratie in Polen aus

Im konkreten Fall hatte die Partei um ihren Vorsitzenden Jaroslaw Kaczyński 2017 unter anderem neue Ruhestandsregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit bisher 67 Jahren sollten künftig Männer mit 65 und Frauen bereits mit 60 Jahren in Pension gehen. Über eine Verlängerung der Amtszeit über das festgelegte Ruhestandsalter hinaus konnte demnach ausschließlich der Justizminister entscheiden. Die Luxemburger Richter gaben nun der EU-Kommission Recht, dass die unterschiedlichen Ruhestandsalter von Männern und Frauen eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstelle. Zudem beschnitten die Befugnisse des Justizministers die Unabhängigkeit der Richter und damit der Gerichte. Polen hatte hingegen vor Gericht argumentiert, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede hinsichtlich des Alters, von dem an ein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, eine Maßnahme der positiven Diskriminierung darstelle. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Vielmehr seien die Unterschiede nicht geeignet, Karrierenachteile für Beamtinnen auszugleichen.

INFO-BOX:
Prawo i Sprawiedliwość (PiS)
Die Prawo i Sprawiedliwość ("Recht und Gerechtigkeit") wurde 2001 vom damaligen Justizminister Lech Kaczyński und seinem Zwillingsbruder Jarosław gegründet. Sie gilt als gemäßigt EU-skeptisch und wird als nationalkonser-vativ, christdemokratisch und (rechts-)populistisch charakterisiert.
mehr dazu
Die polnische Regierung hatte indes bereits im vergangenen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das entsprechende Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob auch das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil des EuGH bezieht sich jedoch noch auf die alten Regelungen. Die EU-Kommission muss nun in der Folge prüfen, ob Polen dem Urteil mit den vorgenommenen Änderungen bereits ausreichend nachgekommen ist. Falls dies aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht der Fall ist, könnte die Kommission erneut vor Gericht ziehen. Dann drohen der Regierung in Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen.

Eine Sprecherin bemängelte in einer ersten Stellungnahme bereits, dass die Richter, die von den Korrekturen des Gesetzes betroffen waren, nicht entschädigt worden seien. Der PiS, die bei der Parlamentswahl Mitte Oktober mit rund 44 Prozent der Stimmen erneut stärkste Kraft in Polen wurde, werfen Gegner seit Jahren vor, sukzessive die Demokratie und den Rechtsstaat im Land auszuhöhlen.

Barley: Urteil „Signal für die Rechtsstaatlichkeit“

In ersten Reaktionen begrüßten zahlreiche Europaabgeordnete das Luxemburger Urteil. Die SPD-Europapolitikern und ehemalige Bundesjustizministerin Katharina Barley nannte es „ein Signal für die Rechtsstaatlichkeit“. Nun müsse die polnische Regierung handeln. Ähnlich äußerte sich auch der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold. Das Urteil stärke die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Zudem erwarte er von der polnischen Regierung, dass „sie ihr Gesetz in dieser Form zurücknimmt“. Das polnische Außenministerium teilte vor der Urteilsverkündung mit, dass man alle fraglichen Regeln bereits geändert habe. Dass die EU-Kommission trotzdem an der Klage festgehalten habe, sei ungerechtfertigt.