Der Bundesrat hat am Freitag die lange umstrittene neue Düngeverordnung in etwas veränderter Form gebilligt. Sie sieht deutlich schärfere Vorschriften für Landwirte bei der Ausbringung von Dünger vor, besonders in Gebieten mit starker Grundwasserbelastung durch Nitrate. Mit der Neuregelung werden Vorgaben durch die EU umgesetzt und damit drohende, hohe Strafzahlungen vermieden.
1. Schulze: Trinkwasseraufbereitung wird günstiger
2. Bauernverband: Neue Düngeverordnung schwächt Landwirtschaft
Schulze: Trinkwasseraufbereitung wird günstiger
Die Abstimmung stand auf der Kippe, da CDU und FDP regierte Länder vorab versucht hatten, sich gegen die Düngeverordnung zu verbünden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatten mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ausgehandelt, dass die Bauern wegen der Corona-Krise erst ab dem kommenden Jahr mit der Umsetzung der neuen, das Grundwasser schonenden Regeln beginnen müssen. Ursprünglich sollten sie dafür nur drei Monate Zeit haben. Dies reichte einigen Bundesländern aber nicht aus. So forderte beispielsweise der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) kurzfristig weitere Veränderungen. Von diesen war aber bereits im Vorfeld klar, dass sie bei der EU-Kommission kein Gehör finden würden. Das grün-schwarz regierte Bundesland hätte sich damit bei der heutigen Abstimmung enthalten müssen. Dadurch wäre aber nicht nur die heutige Abstimmung gescheitert, sondern hätten ab 1. April auch Strafzahlungen an die EU in Höhe von fast einer Million Euro täglich gedroht.
Gut, dass Bundesrat der Düngeverordnung zugestimmt hat. Damit setzen wir EU-Recht für sauberes Wasser um. Einige Anforderungen haben wir mit @BMEL auf 1.1.21 verschoben. Das gibt etwas mehr Zeit in dieser schwierigen Lage. @JuliaKloeckner
— Svenja Schulze (@SvenjaSchulze68) March 27, 2020
Bauernverband: Neue Düngeverordnung schwächt Landwirtschaft
Hintergrund der Neuregelung der Düngeverordnung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Juni 2018, wonach Deutschland gegen die Nitratrichtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Gewässer verstößt. Grund dafür ist in erster Linie die Überdüngung durch Landwirte, vor allem mit Gülle. Das Urteil hatte sich zwar noch auf eine alte Fassung der geltenden deutschen Düngeregeln bezogen, aber auch eine Neufassung aus dem Jahr 2017 konnte die EU-Kommission nicht zufriedenstellen. Erst durch den jetzt gefundenen Kompromiss scheint der Streit beigelegt. Kritik kam aber auch heute von den Bauern, die seit Monaten gegen die Verschärfung der Düngeregeln opponieren. Die neue Verordnung werde „die Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen“, erklärte Bauernpräsident Joachim Rukwied.