Künftig soll es im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption geben. Das beschloss am heutigen Tag das Bundeskabinett in Berlin auf eine Vorgabe des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts aus dem Oktober 2017. Demnach steht bei der Eintragung ins Geburtsregister neben der Option des männlichen oder weiblichen Geschlechts künftig auch die offizielle Bezeichnung „divers“ zur Wahl.
1. Anordnung für die Gesetzesänderung aus Karlsruhe
2. SPD-Ministerinnen zeigen sich zufrieden
Anordnung für die Gesetzesänderung aus Karlsruhe
Intersexualität |
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Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. In Deutschland sind davon etwa 0,1 Prozent der Bevölkerung betroffen. |
In der Urteilsbegründung hieß es, dass die geschlechtliche Identität ein „konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“ und damit durch das Grundgesetz speziell geschützt sei. Ferner stellten die Richter eine Kollision der bisherigen Regelung mit dem im Grundgesetz verankerten Diskriminierungsverbot fest. Der aktuelle Gesetzesentwurf muss nun bis Ende 2018 umgesetzt werden, was nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken einen spürbar wachsenden finanziellen und bürokratischen Aufwand mit sich bringt.
SPD-Ministerinnen zeigen sich zufrieden
Die beteiligten SPD-Ministerinnen zeigten sich mit dem heutigen Beschluss zufrieden. Schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) mit den Worten: „Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren“ begrüßt. Die Neuregelung gebe den Menschen, die sich zu keinem der beiden biologischen Geschlechter zugehörig fühlen, über die Angabe „divers“ eine positive Geschlechtsidentität und ein Stück Würde.
Ähnlich äußerte sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (ebenfalls SPD). Sie erklärte am Mittwoch, dass die Einführung einer dritten Geschlechtsoption „ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung von Menschen, deren Geschlechtsidentität weder männlich noch weiblich ist“ sei. „Alle Menschen sollen ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können“, fügte Giffey hinzu und fordert darüber hinaus auch die Abschaffung des bis dato gültigen „Transsexuellengesetzes“. Dieses sieht aktuell Zwangsgutachten zur Feststellung der geschlechtlichen Identität vor. Geht es nach Giffey, seien Zwangsgutachten „einfach nicht mehr zeitgemäß“.