Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Grünes Licht für den sogenannten Mietendeckel gegeben. Bei 150 abgegebenen Stimmen sprachen sich 85 Abgeordnete für das Gesetz aus, mit dem der Senat die Mieten in der Bundeshauptstadt für fünf Jahre einfrieren will. Zudem gelten für Neuvermietungen künftig festgelegte Obergrenzen. Bestandsmieten dürfen zudem gesenkt werden, wenn sie die im Mietspiegel festgelegte Obergrenzen um mehr als 20 Prozent übersteigen.
1. Mietendeckel: Neubauten und Sozialwohnungen sind ausgenommen
2. Berliner Opposition will Bundesverfassungsgericht anrufen
Mietendeckel: Neubauten und Sozialwohnungen sind ausgenommen
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Das von der rot-rot-grünen Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus angestoßene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung („Mietendeckel“) soll die öffentlich-rechtliche Begrenzung von Wohnraummieten ermöglichen. Zu den wesentlichen Eckpunkten des Gesetzes gehören ein Mietenstopp, Mietobergrenzen, Mietabsenkungen und die Begrenzung der Modernisierungsumlage für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auf einen Euro pro Quadratmeter. Das Gesetz soll auf fünf Jahre befristet sein. |
„Der Mietendeckel ist ein Neubau-Verhinderungsgesetz, das Investoren abschreckt“, sagte beispielsweise der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange. „Der Mietendeckel schwächt den Wirtschaftsstandort Berlin, gefährdet Arbeitsplätze und wird die Ursache steigender Mieten, den Mangel an Wohnraum, noch befeuern“, so der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Robert Momberg. Die Oppositionsparteien im Berliner Senat kündigten bereits an, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Mietendeckel werde nicht nur in der Praxis scheitern, sondern verstoße zudem gegen die Verfassung. In dieser Frage sind juristische Gutachter allerdings zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen.
Berliner Opposition will Bundesverfassungsgericht anrufen
Unter anderem gilt als nicht sicher, ob ein Bundesland wie Berlin überhaupt ein solches Gesetz beschließen darf. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) bezeichnete den Mietendeckel dann auch als „juristisches Neuland“. Der Senat argumentierte, beim Mietendeckel handle es sich um eine Regelung des Öffentlichen Rechts, die mit dem Mietrecht, das die Gesetzgebungskompetenz beim Bund sieht, nichts zu tun habe. Stattdessen falle der Mietendeckel unter das „Recht des Wohnungswesens“, das im Verantwortungsbereich der Länder liege. Wie lange eine endgültige rechtliche Klärung dauern wird, ist nach Meinung von Juristen nur schwer abzuschätzen. Stefan Schetschorke vom Berliner Mieterverein rechnet mit rund eineinhalb Jahren. Um eine Normenkontrollklage einreichen zu können, benötigt die Berliner Opposition aus CDU und FDP ein Viertel der Stimmen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses – ein Quorum, das die beiden Parteien schon zusammen erreichen.