Fast genau vier Monate vor der Bundestagswahl hat die Große Koalition am Donnerstag ihren langen Streit über das sogenannte Lieferkettengesetz beigelegt. Damit kann es nun endgültig im Bundestag beschlossen werden. „Ich bin froh, dass ich dieses wichtige Vorhaben nach harten Verhandlungen gegen massive Lobbywiderstände durchsetzen konnte“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Durchbruch. „Jetzt ist klar: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte endet nicht am Werkstor des Unternehmens“.
1. Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette
2. Mast: „Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos“
3. Lieferkettengesetz soll ab 2023 gelten
Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette
Mitte des Monats war das Lieferkettengesetz noch in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden. Abgeordnete der Union sahen damals noch Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Gütern eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen von Menschenrechten kommt. Wird einer Firma ein Missstand bekommt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.
BM @hubertus_heil zur Einigung beim #Lieferkettengesetz.
ℹ️ Mit dem Lieferkettengesetz müssen deutsche #Unternehmen entlang ihrer Lieferkette Menschenrechte einhalten. So stellen wir sicher, dass Produkte ohne Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltzerstörung hergestellt werden. pic.twitter.com/eLuHdSFidf— BMAS (@BMAS_Bund) May 27, 2021
Mast: „Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos“
Lieferkettengesetz |
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Den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ herunterladen (PDF). |
Lieferkettengesetz soll ab 2023 gelten
Der Bundestag kommt vor der Sommerpause im Juni noch zweimal zu regulären Sitzungswochen zusammen, in denen das Lieferkettengesetz verabschiedet werden könnte. Dann folgen die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs und das Ende der Legislaturperiode. Damit sich die Firmen auf die neuen Vorgaben einstellen können, soll das Gesetz nach erfolgtem Beschluss ab 1. Januar 2023 gelten. Zunächst beschränkt sich der Geltungsbereich auf Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 fallen dann auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern unter das Gesetz. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.