Der Thüringer Justizausschuss hat am Mittwoch die Immunität des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke aufgehoben. Dies verlautete aus Kreisen des Parlamentsgremiums. Damit machte der Ausschuss den Weg für Ermittlungen gegen den 49-Jährigen frei. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt. Grund ist offenbar eine von Höcke gehaltene Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt), die dieser mit den Worten „Alles für Deutschland“ beendet haben soll.
„Alles für Deutschland“ Losung der SA
Wie der sachsen-anhaltinische Grünen-Chef Sebastian Striegel mitteilte, habe er deswegen am 8. Juni Strafanzeige gegen Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet. Striegel verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, in dem das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar sei, weil es sich um eine Losung der NS-Organisation SA handelte. Die Thüringer AfD wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. Aus Fraktionskreisen verlautete jedoch, dass die Immunitätsaufhebung für Höcke in Zusammenhang mit Striegels Anzeige steht.
Strafanzeige am 8. Juni 2021, Immunitätsverfahren Ende November. Die Mühlen der #Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen. #Höcke #noAfD #Merseburg #Faschist https://t.co/6SngNCShMv
— Sebastian Striegel (@StriegSe) November 24, 2021
Höcke fordert Reform des Immunitätsrechts
Höcke selbst schrieb am Mittwoch bei Facebook: „Dass mich ein antideutscher Grüner wegen dieser Passage angezeigt hat, verwundert mich nicht – der Selbsthass treibt wundersame Blüten“. Zudem erklärte er, es gehe um den Verdacht der Volksverhetzung. „Mehrfach wurde meine Immunität bereits aufgehoben, mehrfach wegen des Verdachts auf angebliche Volksverhetzung. In einem Land, das Kopf steht, kommt man als Patriot daran wohl nicht vorbei“. Und zur Entscheidung des Ausschusses: „Wenn ich Immunitätsaufhebung höre, kann ich mittlerweile kaum mehr tun, als müde zu lächeln“. Er forderte eine Reform des Immunitätsrechts. Höcke gehört dem formal inzwischen aufgelösten „Flügel“ der AfD an, der vom Verfassungsschutz als rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird. Der Landesparteichef war bereits in der Vergangenheit wiederholt durch rechtsnationale Äußerungen aufgefallen.