home Politik Nach Skandal: Bremer BAMF-Außenstelle darf keine Asylentscheidungen mehr treffen

Nach Skandal: Bremer BAMF-Außenstelle darf keine Asylentscheidungen mehr treffen

Die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf wegen des Skandals um unrechtmäßig erteilte Asylbescheide bis auf weiteres keine Asylentscheidungen mehr fällen. Dies teilte Bundesinnenminister Horst Seehofer heute mit. Das Vertrauen in die Arbeit der Außenstelle sowie die Qualität der Asylverfahren sei „massiv geschädigt“ worden, so Seehofer. Die Bearbeitung der Bremer Asylverfahren werde mit sofortiger Wirkung von anderen BAMF-Außenstellen übernommen.

Bremer Asylbescheide seit 2000 werden überprüft

INFO-BOX:
Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm seine Tätigkeit am 12. Januar 1953 als "Bundesdienst-stelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" auf. Hauptsitz ist seit 1996 die ehemalige Südkaserne in Nürnberg. Geleitet wird das Amt seit 21. Juni 2018 von dem Juristen und CSU-Politiker Hans-Eckhard Sommer.
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Wie das Innenministerium weiter mitteilte, habe eine interne Revision von 4.568 Asylverfahren ergeben, dass „bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“. Der Entscheidungs-Stopp für das Ankunftszentrum Bremen gelte bis zum Abschluss der laufenden Überprüfungen sowie des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens. Auch personelle Konsequenzen wollte der Bundesinnenminister nicht ausschließen. Diese könnten schon in der kommenden Woche fallen. Er werde alles tun, „damit die Dinge ohne Ansehen von Personen und Institutionen aufgeklärt werden, denn sie haben das Vertrauen in das BAMF beschädigt“.

Mindestens 1.200 Menschen soll die Bremer Außenstelle des BAMF in den Jahren 2013 bis 2016 ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. Das Bundesamt will nun alle seit dem Jahr 2000 in Bremen erteilten positiven Asylbescheide erneut prüfen. Ebenso sollen weitere Außenstellen unter die Lupe genommen werden. Gegen die damalige Bremer BAMF-Chefin und weitere Verdächtige wurden Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Antragstellung eingeleitet. Auch gegen BAMF-Präsidentin Jutta Cordt liegt eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet vor. Wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mitteilte, seien hierzu jedoch bisher keine förmlichen Ermittlungen aufgenommen worden.

Seehofer und Cordt müssen sich Innenausschuss stellen

Am kommenden Dienstag beschäftigt sich der Innenausschuss des Bundestages in einer Sondersitzung mit der Affäre, bei der Seehofer Rechenschaft über die Unregelmäßigkeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ablegen soll. Nach Angaben des Innenministeriums wird auch BAMF-Chefin Cordt an der Sitzung teilnehmen.