Die bayerischen Behörden haben offenbar einen Mann, der zur Minderheit der Uiguren gehört, rechtswidrig nach China abgeschoben. Die geht aus einer Antwort des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor. Der 23-Jährige wurde demnach am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht abschließend entschieden worden war. Seit seiner Ankunft gibt es offenbar kein Lebenszeichen mehr von dem Mann.
1. „Skandalöser Fall von Behördenversagen“
2. Zu Unrecht abgeschobener Afghane kehrt zurück
„Skandalöser Fall von Behördenversagen“
Uiguren |
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Die Uiguren sind die größte turksprachige Ethnie im chinesischen Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang. Rund neun Zehntel aller Uiguren leben in China (mehr als 10 Millionen, Stand 2010). Größere uigurische Minderheiten gibt es auch auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, besonders in Kasachstan. In Europa leben etwa 2.000 Uiguren, das Zentrum der uigurischen Diaspora in Europa ist München, wo etwa 500 der 600 in Deutschland lebenden Uiguren ansässig sind. |
Sowohl das BAMF wie auch die Ausländerbehörde München bestätigten, dass ein Fehler vorliege. „Wir bedauern sehr, dass eine Abschiebung trotz eines wirksam gestellten Asylfolgeantrags erfolgt ist“, teilte die Ausländerbehörde mit. Auch das BAMF bestätigte, dass eine Abschiebung rechtlich in einer solchen Konstellation nicht zulässig sei. Die Bundestagsabgeordnete Margarte Bause wurde indes deutlicher: Dies sei ein „skandalöser Fall von Behördenversagen“. Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückholen. „Es geht um Leben und Tod“, so Bause. Die Uiguren sind eine religiöse Minderheit in China und schweren Verfolgungen ausgesetzt. Nach Recherchen des „Economist“ sind seit 2016 mehr als eine halbe Million Angehörige der ethnischen Minderheit in Arbeits- und Umerziehungslagern verschwunden. „Wegen der aktuellen Lage ist die Abschiebung eines Uiguren nach China nicht zumutbar“, äußerte auch die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung, Bärbel Kofler.
Zu Unrecht abgeschobener Afghane kehrt zurück
Erst vor kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der im vergangenen Monat mit einem Charterflug von München in sein Heimatland abgeschoben worden war. Auch dieser hätte wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling dazu vor Gericht angehört werden sollen. Nach Angaben seiner Anwältin, der SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen, soll der Mann in den nächsten Tagen nach Deutschland zurückkehren.