home Politik SPD-Vorstoß: Grundsteuer soll künftig nicht mehr auf Mieter umgelegt werden können

SPD-Vorstoß: Grundsteuer soll künftig nicht mehr auf Mieter umgelegt werden können

Der SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider will die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mietnebenkosten aufschlagen. Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ sprach sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion für eine Neuregelung aus, bei der neben der Grundsteuerreform auch der Betriebskostenverordnung geändert und die Umlage der Grundsteuer auf die Mieten untersagt werden soll. „Eigentum verpflichtet“, so Schneider. Daher solle die Grundsteuer „künftig allein vom Eigentümer getragen werden“.

Vorschlag könnte Kaltmieten erhöhen und Investitionen bremsen

INFO-BOX:
Grundsteuer
Die Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern und wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grudzehnt und Grundzins eingetrieben. Im 18. Jahrhundert begann die Erstellung der Grundkataster, mit der Miquel’schen Steuerreform erhielten die Gemeinden in Preußen ab 1893 die Einnahmen aus der Grundsteuer. Nach der Reichsfinanzreform 1920 waren alle Länder zur Ausschöpfung der Grundsteuer verpflichtet.
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Mit seinem Vorstoß reagierte Schneider auf eine Warnung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Dieser hatte am vergangenen Wochenende vor steigenden Mieten durch eine höhere Grundsteuer gewarnt. Söder hatte sich bei der Suche nach einem Kompromiss auch dafür ausgesprochen, den Verwaltungsaufwand im Zuge der Grundsteuerreform möglichst gering zu halten: „Wir brauchen keine 2.000 neuen Finanzbeamten nur für die Grundsteuer, das Geld würde ich lieber für Polizisten und Lehrer ausgeben. Und natürlich müssen wir Steuererhöhungen – und damit Mieterhöhungen – vermeiden. Denn die Grundsteuer wird sofort auf die Mieter umgelegt“, sagte Söder. Schneider bezeichnete Söders Äußerungen hingegen als vorgeschobene Sorge. Nur durch die Verhinderung einer Umlage der Grundsteuer auf die Mieter lasse sich eine nennenswerte Entlastung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland erreichen.

Sollte der Vorschlag der SPD tatsächlich umgesetzt werden, könnte dies im Gegenzug aber die Kaltmieten in die Höhe treiben. Zudem könnten sich Vermieter auch mit Modernisierungen und Investitionen zurückhalten. Die Reform der Grundsteuer ist nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ausgestaltung als verfassungswidrig verworfen hatte. Bund und Länder müssen nun bis Jahresende ein Konzept für deren Neuberechnung vorlegen, das ab 2025 in Kraft treten soll. Die Richter erklärten in ihrem Urteil die Einheitswerte, die der Abgabe zugrunde liegen, für veraltet. Diese wurden zuletzt in Ostdeutschland im Jahre 1964, in Westdeutschland sogar bereits 1935 festgelegt. Anfang Februar hatten sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt, nach dem zur Berechnung künftig die Grundstückswerte, das Alter der Gebäude sowie die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Söder bewertete den Vorschlag schon damals kritisch. Bayern hatte sich für eine weit unbürokratischere Lösung mit einer Berechnung der Steuer nur nach Fläche starkgemacht.

Linke: Wegfall der Umlagefähigkeit entlastet Mieter direkt

Der Immobilienverband IVD lehnt Schneiders Vorschlag ab und kritisierte in einer Stellungnahme, die SPD wolle die Grundsteuer dazu benutzen, sich als Partei des sozialen Ausgleichs zu profilieren: „Die Grundsteuer ist nach dem Äquivalenzprinzip gedacht als Entgelt für die Nutzung der gemeindlichen Infrastruktur. Es ist daher nur recht und billig, wenn die Bewohner von Miethäusern, also die Mieter, daran beteiligt werden“, sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Unterstützung kommt indes von den Linken. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Cezanne erklärte, die Eigentümer schöpften schon heute das gesetzlich maximal Zulässige an Mieterhöhungen aus. Somit würde ein Wegfall der Umlagefähigkeit der Grundsteuer die Mieter direkt entlasten.