Bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September darf die „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied heute der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei. Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli mitgeteilt hatte, dass die AfD wegen Formfehlern nur mit 18 der ursprünglich 61 aufgestellten Kandidaten zur Wahl antreten dürfe.
1. Urban: Kein zweiter Gang vor Bundesverfassungsgericht
2. AfD liegt in Sachsen bei rund 26 Prozent
Urban: Kein zweiter Gang vor Bundesverfassungsgericht
Beanstandet wurde für die Plätze 19 bis 61 unter anderem, dass die Partei ihre Kandidaten auf zwei getrennten Parteitagen bestimmte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später wieder änderte. Dadurch sah der Wahlausschuss die Chancengleichheit der Kandidaten nicht gewährleistet. Die AfD hätte dadurch vor allem Direktmandate gewinnen müssen, um in den Landtag einzuziehen. Das Landesverfassungsgericht bestätigte mit seinem heutigen Urteil eine Eilentscheidung vom 25. Juli. Bereits damals waren die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses nach „vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei. Nun hieß es, hinsichtlich der Listenplätze 19 bis 30 verletze der Beschluss des Ausschusses die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf Gleichheit der Wahl.
++ Urteil: #Verfassungsgerichtshof bestätigt 30 Listenkandidaten der #AfD #Sachsen! Landesverband kündigt Strafanzeige gegen Wahlleitung an! ++
Sehen Sie hier das Statement dazu von @Joerg_UrbanAfD, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat zur #LtwSn19:
➡️ https://t.co/87Gifo6lSu pic.twitter.com/howF1IUtTX— Alternative für 🇩🇪 Deutschland (@AfD) 16. August 2019
Urteil |
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Das vollständige Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 16. August 2019 können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ einsehen (PDF). |
AfD liegt in Sachsen bei rund 26 Prozent
Der Co-Vorsitzende der AfD im Bund, Jörg Meuthen, äußerte in einer ersten Stellungnahme: „Nun ist auch höchstrichterlich bestätigt worden, dass der Landeswahlausschuss die AfD rechtlich falsch behandelt hat. Der sächsische Innenminister sollte sich sehr gut überlegen, ob die Landeswahlleiterin unter diesen Umständen überhaupt noch tragbar ist.“ Der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse geht davon aus, dass die AfD sogar davon profitiert hätte, wäre die Landesliste auf nur 18 Kandidaten beschränkt geblieben. „Das hätte einen Solidarisierungseffekt bei den Wählern ausgelöst“, sagte er gegenüber der „BILD“. „Es ist wahrscheinlich, dass die AfD dann noch mehr Wahlkreise direkt gewonnen hätte.“ Neuesten Umfragen zufolge kann die Partei in Sachsen mit bis zu 26 Prozent der Stimmen rechnen.