home Politik Versetzung war rechtmäßig: Frühere Bremer BAMF-Chefin Josefa Schmid scheitert vor Bremer Oberverwaltungsgericht

Versetzung war rechtmäßig: Frühere Bremer BAMF-Chefin Josefa Schmid scheitert vor Bremer Oberverwaltungsgericht

Die frühere Interimsleiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Josefa Schmid, ist mit einer Beschwerde gegen ihre Versetzung zurück nach Bayern vor Gericht endgültig gescheitert. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass die Versetzung der aus Bayern stammenden Beamtin weder auf sachwidrigen Gründen noch auf einer unzureichenden Abwägung der Belange Schmids beruhe. Die Entscheidung des Bremer OVG ist nicht anfechtbar.

Missstände in Bremen und der BAMF-Zentrale angeprangert

INFO-BOX:
Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm seine Tätigkeit am 12. Januar 1953 als "Bundesdienst-stelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" auf. Hauptsitz ist seit 1996 die ehemalige Südkaserne in Nürnberg. Geleitet wird das Amt seit 21. Juni 2018 von dem Juristen und CSU-Politiker Hans-Eckhard Sommer.
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Es lasse sich nicht feststellen, dass die „Umsetzung“ von Bremen ins niederbayerische Deggendorf dazu gedient habe, Schmid zu bestrafen. Als Beamtin habe sie zudem grundsätzlich keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben, so das Gericht. Die Regierungsrätin Schmid, die von 1. Januar bis Anfang Mai dieses Jahres in Bremen als vorübergehende BAMF-Außenstellenleiterin beschäftigt war, war bereits zuvor vor dem Bremer Verwaltungsgericht mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert. Gegen dieses Urteil hatte Schmid Beschwerde eingelegt.

In ihrer Funktion als Interimsleiterin der Bremer Außenstelle hatte Schmid in einem rund 100-seitigen Brief an das Bundesinnenministerium harsche Kritik an ihrer Vorgängerin Ulrike Bremermann und an der BAMF-Zentrale in Nürnberg geäußert. Unter anderem schrieb sie darin von „mindestens 3.332 unzulässigerweise in Bremen bearbeiteten Asylanträgen“ und gab der BAMF-Zentrale eine Mitschuld für die mutmaßlich illegalen Machenschaften Bremermanns. Außerdem äußerte sie den Verdacht, dass die Zentrale in den Fall verwickelt sein könnte, da deren Leitung über Jahre nicht auf entsprechende Hinweise von Mitarbeitern reagiert hatte. Kurz darauf wurde Schmid, die auch ehrenamtliche Bürgermeisterin der niederbayerischen Gemeinde Kollnburg ist, an ihre frühere Dienststelle zurückversetzt – offiziell, um sie vor Medienberichten in Zusammenhang mit dem Skandal zu schützen.

OVG: Schmid Leitung nicht dauerhaft übertragen

Wie das Bremer Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni nun feststellte, lassen sich die Angaben Schmids, der Leitungsebene des BAMF fehle der Wille zur Aufklärung der Vorgänge in Bremen, durch ihre Darstellungen nicht belegen. Ohnehin, so das Gericht weiter, sei ihr die Leitung der Bremer Außenstelle nicht dauerhaft übertragen gewesen. Auch ihr Status als Regierungsrätin sei durch die Versetzung nicht verletzt worden.