In Einzelfällen darf die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zukünftig trotz der Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole (beispielsweise Hitler-Porträts, SS-Runen oder Hakenkreuze) in Videospielen eine Altersfreigabe erteilen. Dies teilte die USK heute in einer Presseerklärung mit. Danach könne ab sofort die sogenannte „Sozialadäquanzklausel“ des §86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) bei der Prüfung von Videospielen mit einbezogen werden.
1. Ausnahmen dank Anwendung der „Sozialadäquanzklausel“
2. 1998: Richtungsweisendes Urteil im Fall Wolfenstein 3D
Ausnahmen dank Anwendung der „Sozialadäquanzklausel“
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) |
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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Videospielen und Videospiel-Trailern. Sie wurde 1994 gegründet und hat seither 30.000 Spieletitel auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit hin überprüft. Träger der USK ist seit 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin. |
Die nun angekündigte Änderung der USK wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich. Spiele wie die Originalversion von „Wolfenstein 2: The New Colossus“ oder das Doku-Adventure „Attentat 1942“ können nun also zur Prüfung eingereicht werden. Bisher verwehrte die USK Videospielen mit verfassungsfeindlichen Kennzeichen automatisch eine Kontrolle und damit einer Alterseinstufung. „Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen“, sagte Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.
1998: Richtungsweisendes Urteil im Fall Wolfenstein 3D
Bis zum Jahr 1998 gab es bei Video-Games keine Rechtssicherheit zum Thema Sozialadäquanz, einige Spiele erschienen daher in Deutschland selbstzensiert, andere in der Originalversion. Die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS, heute „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien„) indizierte das Spiel „Wolfenstein 3D“ allein wegen der Gewaltszenen, ausdrücklich aber nicht, weil Hakenkreuze im Spiel zu sehen waren. Eine Gerichtsentscheidung im Jahre 1998 ändert schließlich alles: Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass Wolfenstein 3D nach §86 a StGB keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigen dürfe. Die Sozialadäquanzklausel hatte das Gericht weder geprüft noch erwähnt. Dies wurde später so ausgelegt, dass diese bei Viedospielen nicht zur Anwendung komme, woraufhin die USK alle entsprechenden Titel bis zur heutigen Entscheidung automatisch ablehnte.