Fall Jan Böhmermann: Bundesregierung lässt Strafverfolgung wegen Beleidigung zu – §103 StGB soll abgeschafft werden
Die Bundesregierung hat den Weg für ein Verfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann freigemacht. Er sieht sich nun mit Ermittlungen wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes konfrontiert. Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verlesen und es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Inhaltsverzeichnis 1. Merkel: …