Frankfurt am Main: Strafzettel privater Dienstleister laut OLG rechtswidrig

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot, so das OLG in einer heute veröffentlichten Mitteilung (siehe Info-Box). Alle seit 2018 in der Stadt ausgestellten Verwarnungen sind damit hinfällig. Falschparker können jetzt sogar ihr …