Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht mehr als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Dies geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat und …