Nicht verhältnismäßig: EuGH kippt deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarregeln für Architekten und Ingenieure in Deutschland verstoßen gegen das EU-Recht. Dies urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit kippte der EuGH verbindliche Vorgaben zu Mindest- und Höchstsätzen für Planungsdienstleistungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese erfüllten nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die Richter. Damit hatte eine Vertragsverletzungsklage …