BGH-Urteil: Mieter und Vermieter sollen sich Kosten für Schönheitsreparaturen teilen
Langjährige Mieter können ihren Vermieter zum Renovieren verpflichten, müssen sich aber an den entstehenden Kosten beteiligen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Zustand der Wohnung seit dem Einzug deutlich verschlechtert hat. Das Urteil ist auf alle Mieter übertragbar, die ihre Wohnung in unrenoviertem Zustand bezogen …