Bundesgerichtshof: Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken wie Facebook sind vererbbar
Das soziale Netzwerk Facebook muss den Eltern eines verstorbenen Mädchens als Erben Zugang zu dem seit mehr als fünf Jahren gesperrten Account ihrer Tochter gewähren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute letztinstanzlich entschieden. Es hob damit ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre mit Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Damit macht der …