Rechteverwertung von Musikvideos: GEMA unterliegt Youtube auch in zweiter Instanz

Youtube-Nutzer werden beim Versuch, Musikvideos anzuschauen, wohl auch in Zukunft immer wieder auf das bekannte Bild eines traurigen Smileys stoßen, das mit einem Hinweis auf von der GEMA nicht eingeräumte Rechte garniert ist. Der jetzt vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Runde gegangene Streit zwischen der Videoplattform und dem Rechteverwerter wurde zwar zugunsten von …