Verteilung von Flüchtlingen: Ungarn, Polen und Tschechien haben EU-Recht gebrochen

Polen, Ungarn und Tschechien haben mit ihrer Weigerung, Asylbewerber nach der Flüchtlingskrise 2015 aufzunehmen, gegen europäisches Recht verstoßen. Die Mitgliedsstaaten könnten ihr Nein zur Flüchtlingsaufnahme weder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung noch mit dem „Nichtfunktionieren“ des Umsiedlungsmechanismus begründen, urteile der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Der Streit um die Flüchtlingsumverteilung hatte die …