BGH stärkt Diesel-Käufer und weist Bosch-Klagen von Aktionären ab

VW-Kunden, die ihren Diesel mit manipulierter Software bereits weiterverkauft haben, können trotzdem Schadenersatz gegen Volkswagen geltend machen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Allerdings muss der Verkäufer den durch den Verkauf erzielten Preis vom Schadenersatz abziehen. Ansonsten wären Käuferin oder Käufer durch den Schadenersatz des Wolfsburger Autobauers besser gestellt, als wenn das schädigende …