Guttenberg: Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes müssen herausgegeben werden
Die Plagiatsaffäre des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg hat ein spätes Nachspiel und führt dank eines neuen Gerichtsurteils zu mehr Transparenz für die Bundesbürger. 2011 verweigerte der Bundestag im Zuge der Affäre, Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes freizugeben. Dagegen klagte die Zeitung „Die Welt“ und hat nun Recht bekommen. Gutachten als Teil der parlamentarischen Arbeit geschützt? …