Airbnb & Co.: EU-Staaten dürfen Kurzzeitvermietungen nach EuGH-Urteil einschränken

EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Die obersten EU-Richter bestätigten damit eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und in der Nähe von Paris einer Genehmigung bedarf. Die Bekämpfung des …