home Technik Bundesgerichtshof: Unitymedia darf private Router zu öffentlichen Hotspots machen

Bundesgerichtshof: Unitymedia darf private Router zu öffentlichen Hotspots machen

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die Router seiner Kunden dazu nutzen, ein öffentlich zugängliches WLAN einzurichten. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) und urteilte so gegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese hatte gegen Unitymedia geklagt, weil sie dem Anbieter unlauteren Wettbewerb und eine „unzumutbare Belästigung“ seiner Kunden vorwarf.

BGH sieht keine „unzumutbare Belästigung“ der Unitymedia-Kunden

Im Sommer 2016 hatte Unitymedia seinen Kunden schriftlich mitgeteilt, dass man auf ihren Routern ein separates WLAN-Signal aktivieren werde, wenn sie diesem Schritt nicht innerhalb einer vom Unternehmen gesetzten Frist widersprechen. Dieses „WifiSpot“ genannte WLAN-Netz soll für alle Unitymedia-Kunden zugänglich sein und es ihnen ermöglichen, sich auch außerhalb ihrer Wohnung im WLAN des Anbieters zu bewegen. Auch die Deutsche Telekom sowie Vodafone bieten derartige Netze an. Betroffen sind bei Unitymedia dabei aber nur solche Router, die Eigentum des Unternehmens sind und von den Kunden geliehen wurden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah in diesem Vorgehen eine unzulässige Geschäftspraktik und ging juristisch dagegen vor.

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Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müsse der Aufbau eines WLAN-Netzes ausdrücklich mit den Kunden vereinbart, also ein sogenanntes „Opt-In-Verfahren“ gewählt werden. Unitymedia entschied sich jedoch für einen nachträglichen Widerruf, also ein „Opt-Out-Verfahren“. „Wir begrüßen grundsätzlich, wenn neue Hotspots bereitgestellt werden. Wir kritisieren hier aber den Weg, den Unitymedia gewählt hat“, sagte Miriam Rusch-Rodosthenous, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Kläger hatten zunächst auch mit ihrer Sichtweise Erfolg. So entschied das Landgericht Köln im Mai 2017 zugunsten der Verbraucherschützer und sah den Vorwurf der „unzumutbaren Belästigung“ als berechtigt an. In der Revision gab das Oberlandesgericht Köln dann aber im Februar dieses Jahres Unitymedia Recht. Die Aufschaltung des WLAN-Signals könne zwar eine Belästigung darstellen, durch das eingeräumte Widerspruchsrecht sei dies jedoch keine unzumutbare. Dieser Sichtweise schloss sich heute der BGH als letztmögliche gerichtliche Instanz an.

WifiSpot-Funktion auf mehrere Arten deaktivierbar

Wer als Unitymedia-Kunde seinen Router direkt von dem Unternehmen bezogen hat und keine Alternativgeräte wie beispielsweise eine FRITZ!Box an seinem Anschluss nutzt, kann die „WifiSpot“-Funktion im Online-Kundencenter unter „Meine Produkte/Internet/WifiSpot-Einstellungen und Optionen“ deaktivieren. Alternativ ist dies auch durch einen Anruf bei der Hotline oder eine E-Mail bzw. Messenger-Nachricht an den Kundensupport möglich. Nach der Deaktivierung entfällt allerdings automatisch die Berechtigung zur Nutzung von WifiSpot, also dem Surfen in Hotspots anderer Unitymedia-Kunden, wenn man unterwegs ist.

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Dennis Hain

Dennis Hain (B. Sc. Inf., B.Sc. CS) ist großer Technik und Games Fan. In seinem Job konnte er sich tiefe Kenntnisse der Software-Entwicklung im medizinischen Umfeld und künstlicher Intelligenz für Vollpreis-Computerspiele aneignen. Privat kann er keinem Spiel aus dem Weg gehen - auf News-Mag.de ist er daher für die Bereiche Technik und Spiele verantwortlich.